Glasfaser: Plan für Vollausbau oder Voll-Daneben-Ausbau?

Im Glasfaser-Streit versucht das Digitalministerium einen Befreiungsschlag per Gesetz. Was der Basta-Entwurf meint und warum noch viel gestritten wird.

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Baustelle eines Neubaugebiets in Barsinghausen bei Hannover, im Vordergrund ein kleiner Bagger und eine Rolle Glasfaserkabel.

(Bild: juerginho/Shutterstock.com/Bearbeitung durch heise medien)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Modalitäten des flächendeckenden Ausbaus von Lichtwellenleitern gehören seit Jahren zu den großen Streitpunkten im Telekommunikationsgeschäft. Doch nach vielen Auseinandersetzungen rund um die Frage, ob der Kupfermonopolist den Markt unzulässig verzerrt, ob jahrelange Ausbauverzögerungen einen Vertrag unwirksam werden lassen oder ob der Mehrfachausbau von Straßenzügen oder Gemeinden ein Problem ist, folgt nun die vielleicht finale Runde: Es geht in die Häuser hinein – genauer gesagt: in die Mehrfamilienhäuser.

Denn sehr viele Menschen wohnen in der Bundesrepublik nicht im Reihenhäuschen oder in der Doppelhaushälfte: 23,5 Millionen Wohnungen und damit mehr als die Hälfte befinden sich laut Statistischem Bundesamt in Mehrfamilienhäusern. Und damit ein wesentlicher Teil der Kundschaft, die für den Glasfaserausbau eigentlich besonders attraktiv wäre: Einmal angeschlossen, können hier gleich mehrere Verträge verkauft werden. Aber nur, wenn die Glasfaser auch tatsächlich beim Endkunden ankommt. Und genau dafür will das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisiserung (BMDS) nun eine klare gesetzliche Regelung schaffen: Ein „Recht auf Vollausbau“ soll her.

Nach monatelangen Vorbereitungen, runden Tischen, Gesprächen und einer Vielzahl an Stellungnahmen hat das Ministerium diese Woche den Referentenentwurf für Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgelegt, also die Vorstufe für die Kabinettsfassung, die nach der Verabschiedung im Ministerkreis noch in Bundestag und Bundesrat beraten wird. Noch also sind jede Menge Änderungen möglich.

Was das Ministerium nun vorschlägt, ist dabei ein Doppelschritt. Der erste Schritt ist das „Recht auf Vollausbau“: Betreiber, die ein Haus anschließen, dürfen vom Eigentümer verlangen, dass sie auch das Netz im Haus ausbauen dürfen. Und zwar komplett – nicht nur einen einzelnen Kunden anschließen. Genau damit soll die Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen gefördert werden. Sagt der Eigentümer jedoch Nein, dann muss er binnen 24 Monaten, nachdem ein Anbieter bei ihm angeklopft hat, selbst einen Ausbau in Auftrag geben.

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Mit der TKG-Novelle erfolgt also ein knallharter Eingriff in die Eigentumsrechte der Hauseigentümer, der im Fall der Verkündung im Bundesgesetzblatt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine verfassungsgerichtliche Würdigung zuteilwird.

Für dieses weitgehende Recht müssen die Anbieter allerdings auch etwas tun: Sie müssen mindestens vier Fasern verlegen, dokumentieren und die anerkannten Regeln der Technik einhalten. Allerdings enthält das wiederum ein Schlupfloch, das den Eigentümern und vor allem der Wohnungswirtschaft eher nicht gefallen dürfte – wenn die gesetzlich vorgesehenen Standards technisch nicht möglich oder zu teuer sind, müssen sie nicht eingehalten werden. Hier dürfte noch einiger Streit drohen.

Doch die meisten Diskussionen entfacht die zweite Bedingung für das Vollausbaurecht: Die Regulierungsvorgaben treffen dann nicht mehr nur deutlich marktbeherrschende Exmonopolisten auf Kupferkabeln. Denn im Gegenzug für das Entgegenkommen beim Ausbau in den Mehrfamilienhäusern müssen alle ausbauenden Unternehmen eine große Kröte schlucken: Sie müssen dann anderen Unternehmen Zugang gewähren, wenn ein zweites Netz etwa wirtschaftlich keinen Sinn ergeben würde.

Während es aus Nutzersicht sinnvoll scheint, nicht mehrere Glasfaserstränge im gleichen Haus zu haben, ist das aus Sicht von Teilen der Branche ein potenzielles Problem. Denn wer ausbaut, will die Kunden haben – und zwar mit Haut, Haaren oder zumindest dem größtmöglichen Leistungspaket, das dieser dann teuer bezahlen soll. Das ist die Kalkulationsgrundlage für die enormen Investitionssummen der vergangenen und kommenden Jahre.

Doch sobald andere Anbieter, vielleicht sogar eine Telekom, sich zwangsweise auf die Netze anderer Anbieter aufschalten dürfen, hängt das Geschäftsmodell viel stärker von anderen ab. Vor allem ein Bereich könnte hier nun in den Markt einsteigen, was von Fachleuten seit Jahren vorausgesehen wird: die Wohnungswirtschaft. Dass etwa besonders große Anbieter in der Wohnungswirtschaft ihre Umsätze weniger mit den Mieteinnahmen als mit allen „Services“ drumherum, vom Hausmeister- und Gartendienst über das Wärme-Contracting verdienen, ist kein Geheimnis. Wenn aber die Großvermieter nun auf die Idee kommen, ihre Häuser selbst mit Inhouse-Glasfaser zu versorgen, dann verdienen sie an einer Dienstleistung auf Jahrzehnte mit. Es ist ein Einmalinvestment mit nahezu garantierter Refinanzierung. Für die Glasfaseranbieter verkompliziert das den Markt allerdings weiter – und in gewisser Weise wäre es sogar eine Belohnung für jene Unternehmen, die dem Ausbau bislang besonders im Weg standen.

Am Ende wäre es an der Bundesnetzagentur, die bei der Frage, was ein angemessener Preis für die Nutzung der innerhäuslichen Glasfaser sein kann, mit hoher Wahrscheinlichkeit hinzugezogen würde. Für die Annahme, dass hier außerdem gerichtliche Auseinandersetzungen folgen werden, ist keine besonders leistungsfähige Glasfaserkugel vonnöten.

Lautstarke Interessenvertreterkritik ist der vorgeschlagenen TKG-Novelle aufgrund von Basta-Elementen aber auch an anderen Stellen sicher. Die Bahn soll etwa dazu verdonnert werden, Mobilfunk an ihren Strecken besser möglich zu machen. Und Elektrizitätsversorger müssen nicht nur Daten über Stromanschlüsse bereitstellen, sondern Mobilfunkstandorte „unverzüglich“, also ohne schuldhafte Verzögerung anschließen – um eines der vielen weiteren seltsamen Probleme des deutschen Ausbaus zu lösen.

Auch bei einer anderen großen Grundfrage soll eine klare gesetzliche Regelung einen ewigen Streit beenden: Die Telekom soll rechtzeitig vor der Abschaltung von Kupfernetzen Auskunft geben – und zwar mit einem „umfassenden Migrationsplan“, wie es in §25 des Entwurfs heißt. Theoretisch könnte dieser Paragraf durch die Bundesnetzagentur auch auf Kabelnetzbetreiber angewandt werden.

Ob aber die Verbraucher beim nun geplanten Wechsel zur symmetrischen Regulierung tatsächlich zeitnah bessere Internetverbindungsqualitäten zu einem durch den Wettbewerb wirksam gedeckelten oder gar reduzierten Preis erhalten, ist ebenfalls offen. Bislang haben sich Kunden bei ihren Wünschen nach weniger Latenz und mehr Bandbreite oft zurückgehalten. Für die Frage, ob Glasfaser nun tatsächlich massenattraktiv wird, kommt es deshalb sehr auf die Vorleistungspreisgestaltung an. Sorgt schon die Innenausbau-Preisgestaltung dafür, dass Verbraucher keine kleinen Tarife buchen können, droht hier ein ganz anderes Problem: Mobilfunk würde eine attraktive Alternative. Andererseits würden mehr Nutzer auch geringere Kosten pro Anschluss bedeuten – hier müssen sich die Anbieter entscheiden, was ihnen mehr wert ist: höhere Pro-Kopf-Einnahmen oder mehr Köpfe, die auch Glasfaser buchen.

Das Ministerium entspricht dem Ruf der Branche, das Glasfaserbereitstellungsentgelt für den hausinternen Ausbau mit maximal 12 Jahren länger als die aktuell zulässigen 5 Jahre zu je 60 Euro von Mietern zu erheben. Die Maximalsumme wird von 540 auf 720 Euro angehoben – aber ohne Anhebung des jährlichen Satzes. Das kann so gedeutet werden, dass eine höhere Belastung politisch nicht für vertretbar gehalten wird.

Zugleich gilt aber auch: noch ist die TKG-Novelle nur ein Referententwurf, also ein noch nicht verabschiedetes Gesetz, das mit Bundeskabinett und Bundestag noch zwei wichtige Stufen vor sich hat. Zufriedene Lobbyisten gibt es bekanntermaßen nicht, schon gar nicht in so einem frühen Stadium. Hier wird an einigen Regelungen noch intensiv geschraubt werden.

Und tatsächlich sind die Wechselwirkungen der verschiedenen nun vorgeschlagenen Maßnahmen – manche davon durch Europarecht vorgezeichnet – kaum seriös abzuschätzen. Relativ klar ist daher nur: Kupferkabel werden absehbar verdrängt werden, immerhin nun planvoller. Und damit wird das Ende von DSL und Kabelanschluss auch für die Nutzer näher rücken, sobald ein Unternehmen anfängt, Häuserblöcke in der Umgebung tatsächlich zu erschließen.

Der Referentenentwurf für die TKG-Überarbeitung muss dabei nicht zuletzt als Quittung für den vermurksten Ausbau der vergangenen Jahre gedeutet werden. Denn viele Beteiligte unterliegen künftig einer Menge neuer und noch detaillierter Vorschriften, allen Deregulierungsreden der schwarz-roten Bundesregierung zum Trotz. Verursacht und zu verantworten ist das jedoch primär durch ihr eigenes Verhalten der vergangenen Jahre, dem Glasfaserglücksrittertum, den Ausbau- und Renditeversprechen bei gleichzeitig vielen zurecht verärgerten Kunden.

Denn dass 2026 so viele derartige Regelungen nötig werden, wo doch angeblich alle nur das eine wollen, nämlich flächendeckend schnelle Glasfaseranbindungen, während in anderen Staaten Europas diese Diskussion längst beendet ist, ist das eigentliche Armutszeugnis. Es wäre zu wünschen, dass diese Regelungen nun tatsächlich genau dazu führen: Wirklich schnelles Internet für alle, das 20 Jahre die notwendigen Kapazitäten bereitstellt, zu vertretbaren Kosten und mit funktionierendem Wettbewerb. Aber das ist – angesichts der bisherigen Glasfasergeschichte der Republik – eher unwahrscheinlich.

Update

Fehler bei Glasfaserbereitstellungs-Dauer korrigiert (Erhöhung von maximal 5 auf 12 Jahre Dauer, 720 statt 540 Euro).

(dahe)