Rechtswissenschaftler: KI-Firmen sollen Abgabe an die Presse und Kreative zahlen
Wenn KI-Generatoren Inhalte nicht kopieren, greift das Urheberrecht nicht. Um schlimme Folgen zu verhindern, hat ein Rechtswissenschaftler einen Vorschlag.
(Bild: kung_tom/Shutterstock.com)
Der deutsche Rechtswissenschaftler Josef Drexl plädiert dafür, Anbieter und Betreiber von KI-Diensten zu einer Abgabe zu verpflichten, die an Urheber und Urheberinnen verteilt werden soll. Das sollten die Konzerne akzeptieren können, denn „die Entwicklung hochwertiger generativer KI-Modelle ist zentral darauf angewiesen, mit menschengenerierten Erzeugnissen trainiert zu werden“, meint der Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Generative KI sei auf die menschliche Kreativität angewiesen, begründet er die Forderung. Wenn Menschen zu wenige Inhalte produzieren, mit denen auch KI-Modelle trainiert werden können, würden die zunehmend „halluzinieren“ und könnten schließlich sogar kollabieren.
Urheberrecht hilft nicht gegen Verdrängung
Drexl begründet seine Forderung aber nicht nur mit den technischen Grundlagen der KI-Technik, sondern auch unserer Gesellschaftsordnung: Die Demokratie brauche menschliches Denken, vor allem auch im Journalismus, schreibt er. Journalistinnen und Journalisten würden nicht nur informieren, „sondern decken mit ihren Recherchen Missstände auf und kontrollieren dadurch die Regierenden“. Eine ähnlich wichtige Rolle spielten Kreative der Kulturwirtschaft. Generative KI könne diese Arbeit nicht leisten. Deshalb bräuchte es auch „radikale Vorschläge“, denn „KI verdrängt menschlich geschaffene Werke vom Markt, ohne sie zu kopieren“.
Die vorgeschlagene pauschale Abgabe habe den Vorteil, dass es weder Beweisprobleme gebe noch langwierige Verhandlungen nötig seien. Zudem könnten davon auch Kreative profitieren, deren Werke nicht für ein KI-Training benutzt werden. Die würden das genauso verdienen, denn sie seien dem Wettbewerb mit KI-generierten Inhalten gleichermaßen ausgesetzt. Für seinen Plan sei es deshalb auch unerheblich, ob KI-Generatoren unter Umständen identische Inhalte produzieren oder menschliche Werke lediglich verdrängen. Das bestehende Urheberrecht – das etwa einem vielbeachteten Urteil in einem Verfahren der GEMA gegen OpenAI zugrunde lag – alleine könne das Problem nicht lösen.
Videos by heise
Drexl führt seinen Vorschlag in einem Diskussionspapier aus. Darin schlägt er auch eine Bürgerabgabe für den Journalismus vor, der ähnlich des Rundfunkbeitrags funktionieren soll. Wahlberechtigte sollen dann jährlich entscheiden, welche Presseverlage aus dem damit gefüllten Topf Geld erhalten. Dafür soll beispielsweise die Einhaltung von Qualitätsstandards eine Voraussetzung sein. Zudem soll ein Mindestprozentsatz der Verlagskosten auf der Vergütung von Journalistinnen und Journalisten beruhen. „Das würde einen Gegenanreiz zur Rationalisierung mit Mitteln generativer KI setzen“, fasst sein Forschungsinstitut das Ziel zusammen. Die Idee ist nicht neu, bislang gibt es aber keine Bestrebungen, sie umzusetzen.
(mho)