EU-Safety-Gate: 4671 Produktwarnungen in nur einem Jahr

Seit 2020 haben sich die Warnmeldungen im EU-Portal fĂĽr Produktwarnungen mehr als verdoppelt. Vor allem Kosmetik, Spielzeug und Elektronik bereiten Sorgen.

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Wappen des Zoll auf einer Jacke

(Bild: gerd-harder/Shutterstock.com)

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Lichterketten, die selbst brennen, zu lautes und zu niedrig zündendes Feuerwerk, Airbags in BMWs, die im schlimmsten Fall die Nutzer umbringen könnten: Es gibt wenig, wovor das „Safety Gate“ der EU nicht warnen muss. Denn dort werden aus allen Mitgliedstaaten Warnungen vor potenziell schädlichen Produkten zusammengetragen. Und zwar immer mehr, wie der am Donnerstag vorgelegte Bericht für das Jahr 2025 zeigt: 4671 Warnungen wurden über das Portal europaweit verteilt. „Die Rekordzahl zeigt, dass Europas Produktsicherheits-Framework stärker und effizienter wird und – am wichtigsten – unverzichtbar“, sagt der zuständige Justiz- und Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath. Dem Kommissar geht es dabei um die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, die offenbar immer besser wird – und auch werden muss.

Ein Beispiel dafür ist Butylphenyl-Methylpropional (BMHCA): Der kurz auch Lilial genannte Maiglöckchenaroma-Duftstoff gilt als fortpflanzungsgefährdend, allergen und bei Schwangeren fötusschädigend. In der EU ist er seit 2022 deshalb verboten – aber in Importkosmetika wird er immer wieder gefunden. Das Safety-Gate-Portal ist daher voll mit Produktwarnungen zu diesem Stoff. Solche nicht regelkonformen Produkte dürfen in der EU eigentlich nicht in Verkehr gebracht und müssen vom Markt genommen werden, genau wie Elektrik ohne echte CE-Kennzeichnung oder verschluckbares Kinderspielzeug. 2006 der Meldungen betrafen Produkte, die in China hergestellt wurden, 614 in Italien, 288 in Deutschland und 257 in Frankreich produzierte.

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Die Prüfung ist dadurch, dass Produkte, die auf Handelsplattformen wie Shein, AliExpress, Amazon Marketplace oder Temu angeboten werden, oft nicht mehr zentral in Containern angeliefert und anschließend in der EU verteilt werden, deutlich komplexer geworden. Genau das soll sich nun mit der weiteren Umsetzung der Produktsicherheitsrichtlinie der EU weiter verbessern: Onlinemarktplätze müssen Schnittstellen zum Safety-Gate aufbauen und die Behörden können zentral nach Produkten suchen.

Die Zahl der entdeckten Problemfälle könnte dadurch erst einmal weiter in die Höhe schnellen – denn die Dunkelziffer könnte sich so verringern. Dabei umfasst das Meldeportal nur einen Teil der problematischen Angebote: Pharmazieprodukte, medizinische Geräte, Essen und Tierfutter etwa sind darin nicht berücksichtigt. Dadurch fallen etwa Nahrungsergänzungsmittel nicht unter die Meldungen im Portal. Für Lebensmittel sollten deutsche Verbraucher daher auch immer einen Blick auf das Portal lebensmittelwarnung.de in Betracht ziehen, das von den zuständigen Stellen betrieben wird.

(mho)