Niedersachsen: SPD und Grüne gegen Überwachungssoftware von Palantir

SPD und Grüne lehnen den Einsatz der Polizeisoftware Palantir in Niedersachsen weiter ab. Experten warnen vor Rasterfahndung und Abhängigkeit.

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Palantir-Logo

(Bild: Spyro the Dragon / Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Regierungsparteien SPD und Grüne im niedersächsischen Landtag lehnen den Einsatz der Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir weiterhin ab. Nach einer Anhörung im Innenausschuss bleibt damit eine parlamentarische Mehrheit gegen eine Einführung bestehen, wie der NDR berichtet. Beide Fraktionen verweisen demnach insbesondere auf datenschutzrechtliche Bedenken sowie auf mögliche Abhängigkeiten von einem US-Technologiekonzern. Vertreter von Palantir beteuerten hingegen, dass ein Datenabfluss technisch ausgeschlossen sei.

Die SPD warnte gegenüber dem NDR davor, neue Abhängigkeiten von einem „US‑Überwachungskonzern“ zu schaffen. Auch die Grünen bleiben bei ihrer Kritik und bezeichnen die Software weiterhin als „Blackbox“, deren Funktionsweise und mögliche Auswirkungen auf Grundrechte nicht ausreichend kontrollierbar seien. Beide Fraktionen sprechen sich stattdessen für europäische oder staatliche Lösungen zur Auswertung polizeilicher Daten aus.

Die CDU will das Polizeigesetz reformieren, damit die Polizei spezielle Software einsetzen und Straftaten effektiver aufklären kann. „Wenn ich mittlerweile zum Beispiel im Bereich der häuslichen Gewalt einen Datenverlauf habe, der seitenweise umfasst, dann ist es für den Ermittler kaum noch möglich, diese Daten überhaupt zu durchdringen,“ so Christian-Tobias Gerlach von der Deutschen Polizeigewerkschaft gegenüber dem NDR. Offen ist dabei, welche technischen Lösungen dabei rechtlich und politisch akzeptabel sind.

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Manuel Atug von der AG KRITIS kritisierte in der Anhörung, dass „Data Pipelines“ kontinuierlich Informationen aus Polizeisystemen in ein zentrales Datenmodell eingespeist und dort als Beziehungsgeflecht ausgewertet werden. Das Vorgehen führe faktisch zu einer „Rasterfahndung by Design“. Daten aus polizeilichen Verfahren, etwa von Zeugen, Opfern oder Auskunftspersonen, würden damit für Analysen genutzt, obwohl sie ursprünglich zweckgebunden erhoben worden seien. Ohne eine vorherige rechtliche Kennzeichnung und klare Beschränkung der zulässigen Daten sei eine solche umfassende Auswertung verfassungsrechtlich problematisch.

Zudem warnt die AG KRIITIS vor strukturellen Abhängigkeiten von dem Anbieter. Da Mitarbeitende des Unternehmens die Daten‑Pipelines entwickeln und pflegen, hätten sie Einblick in Verarbeitungslogiken und potenziell auch Zugriff auf Daten. Analyseplattformen dieser Art können zwar die Ermittlungen erleichtern, würden aber zugleich eine Infrastruktur schaffen, die bei veränderten politischen Rahmenbedingungen auch für umfassende Überwachung oder automatisierte Entscheidungsprozesse genutzt werden könne. Perspektivisch ermöglicht die Plattform zudem die Integration von KI‑Modellen und automatisierten Analysen bis hin zu Formen von „Predictive Policing“.

Als Alternative schlägt die AG KRITIS vor, statt auf externe Plattformen auf den Ausbau des bundesweiten Projekts „P20‑Datenhaus“ zu setzen. "Statt viel Geld in bürgerrechtsverachtende Spionagesoftware aus dem Hause Palantir zu investieren, wäre es daher zielführender, P20 endlich zu priorisieren und umzusetzen. Dabei ist die Kennzeichnung aller polizeilichen Daten vorzunehmen und die Zweckbindung zu achten", so Atug.

Dabei sollen polizeiliche Datenbestände zunächst technisch und rechtlich sauber strukturiert werden, inklusive der Kennzeichnung der jeweiligen Rechtsgrundlage für jeden gespeicherten Datensatz. Erst darauf aufbauend könnten Analysefunktionen entwickelt werden, die den Anforderungen von Grundgesetz und Datenschutz entsprechen. Grundsätzlich sind sich die Fraktionen einig, dass Polizei und Sicherheitsbehörden bessere Werkzeuge für den Umgang mit großen Datenmengen benötigen.

(mack)