Blauer Haken: Elon Musks Plattform X reagiert auf EU-Strafandrohung

Die Social-Media-Plattform X hat der EU-Kommission erste Vorschläge übermittelt, wie sie Verstöße gegen den Digital Services Act beheben will.

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X-Logo auf einem Smartphone

(Bild: sdx15 / Shutterstock.com)

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Die Social-Media-Plattform X, das frühere Twitter, reagiert mit Vorschlägen auf eine Strafandrohung der Europäischen Kommission unter dem Digitale-Dienste-Gesetz. Das bestätigte am Mittag ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Nach konstruktiven Gesprächen in den vergangenen Wochen werte die Aufsichtsbehörde es als positives Zeichen, dass X nun fristgerecht Vorschläge unterbreitet habe.

Die X International Unlimited Corporation mit Sitz in Irland wurde im Dezember von der EU-Kommission wegen mehrerer Verstöße gegen den Digital Services Act unter Androhung von wiederkehrenden Strafzahlungen dazu aufgefordert, Missstände zu beheben. Die aktuellen Vorschläge betreffen dabei den Sachverhalt der Vergabe des sogenannten „Blauer Haken“-Symbols.

Diese waren ursprünglich bei Twitter ausschließlich für verifizierte Accounts vorgesehen, nach der Umbenennung zu X war dieses Symbol jedoch auch für zahlende Kunden erhältlich. Nach Kritik hatte X bereits Änderungen am Vergabesystem vorgenommen. Die EU-Kommission als DSA-Aufsichtsbehörde hält jedoch auch das derzeitige Vergabesystem für irreführend und fürchtet, dass es Betrug begünstigen könnte. X hat hierzu nun Änderungsvorschläge unterbreitet, über die keine Details öffentlich bekannt sind.

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Die Vorschläge will die EU-Kommission jetzt analysieren. Von Erzwingungsstrafen profitiere weder der Betreiber noch die EU-Kommission oder die Nutzer, sagt ein Sprecher: „Wenn es nicht ausreicht, werden wir uns konstruktiv mit X auseinandersetzen.“ Für die beiden anderen Vorwürfe, die zur Dezember-Strafanordnung geführt haben, laufen die Fristen noch bis zum 28. April.

Bis zum kommenden Montag muss zudem die 120-Millionen-Euro-Strafzahlung bei der EU-Kommission eingehen. Gegen diese im Dezember gegen X ausgesprochene Strafe von 120 Millionen Euro hatte der Betreiber im Februar rechtliche Schritte beim Europäischen Gericht (EuG) unternommen (Aktenzeichen T-114/26). Das EuG ist die untere der beiden EU-Gerichtsinstanzen, die für Verwaltungsakte der EU-Kommission zuständig ist.

Die Untersuchungsverfahren zu anderen möglichen DSA-Verstößen des Anbieters, wie im Zusammenhang mit der Grok-KI, laufen derweil parallel weiter. Das Verfahren gegen X gilt aufgrund der Eigentümerschaft des Anbieters als politisch besonders heikel.

(mki)