Noch vor Ostern: Tankstellen dürfen Preise nur einmal am Tag erhöhen

Als Reaktion auf Preissteigerungen an Tankstellen will die Bundesregierung das Kartellrecht verschärfen und eine „Einmal-täglich-Regel“ für Preise einführen.

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(Bild: Fahroni/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Die Bundesregierung will als Reaktion auf Kritik an deutlichen Preissteigerungen an den Tankstellen das Kartellrecht verschärfen. Zudem bringt die Regierung die geplante neue Regel auf den Weg, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen – und zwar um 12 Uhr. Für entsprechende Gesetzesänderungen wurde am Sonntag die Ressortabstimmung eingeleitet, sagte ein Sprecher der Bundesregierung.

Im Kartellrecht soll konkret die Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffsektor verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Zudem soll das Verfahren vereinfacht werden, um strukturelle Störungen des Wettbewerbs festzustellen und zu beheben.

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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte angekündigt, die Regierung prüfe eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht des Kartellamts beim Kraftstoffsektor, die zu verschärften Kontrollen bei Kosten und Preisen führen solle. Politiker hatten Mineralölkonzernen eine „Abzocke“ an Tankstellen vorgeworfen.

Reiche hatte außerdem die neue „Einmal-täglich-Regel“ an den Tankstellen nach österreichischem Vorbild angekündigt. Preissenkungen sollen beliebig oft erlaubt sein. Angestrebt wird, dass die neue Regel vor Ostern greift. Umstritten ist, ob die neue Regel preisdämpfend wirkt.

(nen)