EU-Einigung scheitert: „Freiwillige Chatkontrolle“ endet
Messenger durchsuchen Chats, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Die dafür nötige Ausnahme von EU-Recht endet jetzt – eine erneute Verlängerung ist gescheitert.
(Bild: Michele Ursi/Shutterstock.com)
Die Verlängerung der freiwilligen Kontrolle von privater Kommunikation im Internet durch Online-Plattformen in der EU ist gescheitert. Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments konnten sich auf keinen Kompromiss einigen, wie eine Sprecherin der zyprischen Ratspräsidentschaft am Montag mitteilte.
Die bisher geltende Regelung, die auch als „freiwillige Chatkontrolle“ bekannt ist, läuft am 3. April aus. Eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln erlaubt es den Messengerdiensten, Nachrichtenverläufe zu scannen, um verbotene Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufzuspüren.
Langfristige Lösung gesucht
Eigentlich strebt die EU eine langfristige Lösung für gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Kindern im Internet an, die den Anbietern ermöglichen soll, die Kommunikation ihrer Nutzer auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Da die Verhandlungen darüber stocken, sollte die geltende, aber befristete Ausnahme erneut verlängert werden.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten in der vergangenen Woche für eine Befristung der Regeln bis zum 3. August 2027. Außerdem sieht ihr Vorschlag vor, nur Nutzer zu kontrollieren, die von Justizbehörden als Verdächtige identifiziert wurden – also nicht mehr grundsätzlich sämtliche Chats zu scannen.
Kein Kompromiss
Die EU-Staaten wollten die freiwillige und weitreichende Kontrolle durch die Apps und Plattformen hingegen als Dauerlösung per Gesetz festschreiben und waren damit im Parlament abgeblitzt. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollte die EU-Kommission dann prüfen, ob eine Verpflichtung der Anbieter dennoch benötigt wird. Beide Seiten konnten sich nun offenbar nicht auf einen Kompromiss einigen.
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Die im Europaparlament für das Gesetz zuständige Abgeordnete Birgit Sippel (SPD) teilte mit, angesichts der auslaufenden Übergangsregelung müsse man die Strafverfolgungsbehörden stärken und „ihre Kapazitäten zur verhältnismäßigen Bekämpfung der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet“ ausbauen. Damit rücken nun Bemühungen um eine langfristige Lösung wieder in den Fokus.
Anbieter von Messengerdiensten durchsuchen ihre Plattformen automatisch auf digitale Spuren von Kinderpornografie. Weil das gegen die EU-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre verstößt, hat die EU 2021 eilig eine Ausnahmeregelung geschaffen.
Die maßgeblich von der EU-Kommission vorangetriebene Verpflichtung der Messenger zur anlasslosen Überwachung von Chats war am Widerstand einiger Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – gescheitert. Die freiwillige Variante sollte übergangsweise sicherstellen, dass die Anbieter ihre Scans weiter durchführen können.
(vbr)