Mehrheit der Krankenkassen bietet erweitertes Video-Ident-Verfahren an
Weitere Krankenkassen ermöglichen den Zugang zur GesundheitsID über „ePass“ an. Das kündigt der IT-Dienstleister Bitmarck für seine rund 80 Krankenkassen an.
(Bild: Panchenko Vladimir / Shutterstock.com)
Der Krankenkassen-IT-Dienstleister Bitmarck hat angekündigt, seinen rund 80 Kunden das Identifizierungsverfahren „ePass“ anzubieten. Dabei handelt es sich um ein bereits von der Gematik zugelassenes digitales Verfahren für den Erhalt der GesundheitsID und damit den Zugang zu Online-Diensten der Krankenkassen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept-Fachdienst. Zu den ersten Kunden von Nect Ident gehörte unter anderem die Barmer Krankenkasse.
Das von Nect Ident entwickelte ePass-Verfahren nutzt die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten NFC-Daten, die mit biometrischen Merkmalen abgeglichen werden. Durch die Kombination aus NFC-Auslesen und automatisierter Videoidentifikation soll ein höheres Sicherheitsniveau als bei früheren Video-Ident-Verfahren erreicht werden.
Versicherte benötigen damit weder eine Gesundheitskarte oder einen Personalausweis mit PIN noch den Gang in eine Geschäftsstelle oder Postfiliale. Stattdessen reicht ein NFC-fähiges Smartphone sowie ein Ausweis mit aktivierter ePass-Funktion. Laut Bitmarck können den Dienst jetzt rund „80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen [...] ab 25. März ihren Versicherten zur Verfügung stellen“.
Videos by heise
Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren wurde mit dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ geschaffen, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Gematik hatte ePass bereits Ende November 2025 zugelassen. Für Bitmarck-Kunden soll die Nutzung ab dem 25. März 2026 möglich sein.
Vor allem zum herkömmlichen Video-Ident-Verfahren hatte es in der Vergangenheit immer wieder Kritik gegeben. Experten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) hatten wiederholt gezeigt, dass sich Identitäten mit vergleichsweise einfachen Mitteln fälschen lassen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) äußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und forderte strengere Anforderungen. In der Folge wurde das Verfahren im Gesundheitswesen schließlich nicht mehr zugelassen. Aus Sicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt insbesondere die Kombination aus NFC-Auslesen des Ausweises und biometrischer Prüfung, wie sie beim ePass zum Einsatz kommt, als robuster als rein videobasierte Identverfahren.
(mack)