Digitales Organspende-Register: Bereits über 500.000 Einträge

Ein prinzipielles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod kann man auf Papier festhalten – oder elektronisch. Wie wird das inzwischen genutzt?

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Laptop auf dem Tisch; die Webseite des Organspenderegisters ist offen; in der Hand ein Smartphone mit der Ausweis-App

(Bild: © Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Köln)

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  • dpa

Zwei Jahre nach dem Start eines zentralen Online-Registers haben dort gut eine halbe Million Menschen ihre generelle Haltung zur eigenen Organspende-Bereitschaft dokumentiert. Aktuell gibt es im Register rund 515.000 gültige Erklärungen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Dabei hätten 82,3 Prozent Organentnahmen nach ihrem Tod ohne Einschränkungen zugestimmt. Einen Widerspruch hinterlegt hätten 8,5 Prozent.

Dass sie einzelne Organe von einer Spende ausschließen, erklärten demnach 6,3 Prozent. Weitere 1,9 Prozent benannten eine Person, die die Entscheidung treffen soll. Eine Spende auf einzelne Organe beschränken wollen 1,0 Prozent.

Das Portal http://www.organspende-register.de/ ist seit dem 18. März 2024 online. Dort kann man ab dem Alter von 16 Jahren digital dokumentieren, ob man zu einer Organspende nach dem Tod bereit ist oder nicht. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können jederzeit geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa Organspendeausweise, sind weiterhin möglich. Berechtigte Ärzte, Ärztinnen und Transplantationsbeauftragte in Kliniken können im Register unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte zu potenziellen Spendern abfragen.

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Nach einem Jahr hatten sich rund 280.000 Menschen im Register eingetragen. Machen kann man das auf dem Portal per Smartphone oder Computer, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Generell möglich ist es außerdem über Apps von Krankenkassen, wofür zuvor eine digitale Identität (“GesundheitsID“) bei der Kasse beantragt werden muss.

Das Register ist Kern eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Entscheidungen zur Spendenbereitschaft zielte. Die ebenfalls im Gesetz enthaltene Vorgabe, dass es in amtlichen Ausweisstellen Terminals zum Eintragen ins Online-Register geben muss, wurde bisher nicht umgesetzt. Das Bundesgesundheitsministerium will die Vorgabe nun mit einer Gesetzesänderung auf Bitten der Länder streichen.

(mho)