Politik will Täter bei digitaler Gewalt leichter bestrafen können

Bei virtueller sexueller Gewalt sollen sowohl Plattformen als auch Täter einfacher belangt werden können. Prominente Frauen fordern nun zügige Konsequenzen.

vorlesen Druckansicht 87 Kommentare lesen
Ein Mann zeigt mit dem Zeigefinger in Richtung Kamera, er sitzt an einem Laptop und seine linke Hand umfasst eine Maus.

(Bild: waragon injan/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • dpa
Inhaltsverzeichnis

In der Debatte über digitale sexualisierte Gewalt haben weitere Politiker härtere Gesetze und Maßnahmen gegen Täter und Internetplattformen gefordert. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) und Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) betonten, auch Täter im Internet müssten identifiziert und bestraft werden. Zahlreiche SPD-Rechts- und Innenpolitikerinnen hatten bereits die Ankündigung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützt, zügig ein Gesetz zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt vorzulegen.

Bei einer Demonstration „Gegen sexualisierte digitale Gewalt – Solidarität mit allen Opfern“ am Sonntagnachmittag in Berlin sollten auch prominente Frauen sprechen. Angekündigt wurden – als „Betroffene“, wie es hieß – die Klimaschutzaktivistinnen Luisa Neubauer und Theresia Crone.

Die Kundgebung am Brandenburger Tor sollte wegen der aktuellen Diskussion in Solidarität mit der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes stattfinden, hieß es.

Hintergrund sind schwere Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der Spiegel berichtet hatte. Ulmens Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich ihmzufolge „in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“ handle. Zudem würden „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“.

Videos by heise

Fernandes warb ebenfalls für die Demonstration und schrieb bei Instagram: „Sexuelle Gewalt, physische und psychische Gewalt sind weiter verbreitet, als man ahnen mag. Sie finden statt, in der Mitte unserer Gesellschaft.“

In der Hamburger Morgenpost sagte Justizsenatorin Gallina: „Es gibt diesen Mythos, dass wir die Täter im Netz nicht ermitteln können.“ Das stimme aber nicht. „Es lohnt sich immer, den Kampf aufzunehmen.“

Gallina hatte bereits im vergangenen Jahr – vor der aktuellen Debatte – auf die Gefahr sexualisierter KI-Deepfakes aufmerksam gemacht. Opfer müssten ihre Rechte besser durchsetzen können. Plattformen und Anbieter müssten in die Pflicht genommen werden, die Inhalte zu löschen oder Schadenersatz zu zahlen. Und die Täter müssten leichter bestraft werden können.

Brandenburgs Innenminister Redmann betonte in einer Mitteilung, nötig seien „mehr Cybercrime-Kompetenz, moderne Technik und einen Rechtsstaat, der auch online durchsetzungsfähig ist“.

Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) wies auf ein neu gestartetes Projekt hin, das sich „gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt aus dem sozialen Umfeld“ richte. Mit Fortbildungen und technischer Beratung sollen Beratungsstellen und Schutzunterkünfte in Berlin gestärkt werden, damit betroffene Frauen schneller Hilfe bekommen.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte am Samstag mitgeteilt: „Wer Menschen im Netz jagt, bedroht oder entwürdigt, greift ihre Würde genauso an wie auf offener Straße. Dagegen muss der Staat konsequent, entschlossen und mit strafrechtlichen Konsequenzen reagieren.“

Auf Bundesebene hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken zu schließen, etwa „bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes“, heißt es darin. Bundesjustizministerin Hubig hatte bereits vor dem aktuell bekanntgewordenen Fall angekündigt, noch im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorzulegen. Herabwürdigende Bilder müssten schneller aus dem Internet verschwinden und Täter wirksam bestraft werden. Auch im AI Act gibt es auf europäischer Ebene geplante Gesetzesänderungen.

Der Entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz sei fertig und auf der Zielgeraden, sagte Hubig am Freitag in einem von ihrem Ministerium verbreiteten Instagram-Video. Der Gesetzentwurf gehe in der kommenden Woche innerhalb der Bundesregierung in die sogenannte Koordinierung, erläuterte Hubig in den ARD-Tagesthemen. Dabei handelt es sich um ein internes Abstimmungsverfahren, bevor Gesetze offiziell auf den Weg gebracht werden.

Geplant ist, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes unter Strafe zu stellen. Zudem sollen Betroffene Accounts sperren lassen können, von denen diese Taten ausgehen. IP-Adressen sollen dafür für drei Monate gespeichert werden dürfen.

Bei Deepfakes wird etwa das Gesicht einer Frau in ein anderes Video – etwa eine Porno-Sequenz – eingefügt oder die Stimme künstlich nachgeahmt, so dass es aussieht, als würde sie Dinge tun oder sagen, die nie passiert sind.

„Digitale Gewalt ist reale Gewalt“, schrieb die stellvertretende NRW-Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) in einem Gastbeitrag für die „Rheinische Post“. „Wir wollen deshalb das Sexualstrafrecht dahingehend reformieren, dass digitale und physische Gewalt gleichgestellt werden.“

(afl)