DJI verklagt Insta360 wegen Patentverletzung

Das mit 360-Grad-Kameras bekannt gewordene Unternehmen Insta360 wirft seinerseits DJI vor, seine Produkte abgekupfert zu haben.

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Mehrere ausgestellte Drohnen vor DJI-Logo

(Bild: HU Art and Photography/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Seit Jahren stehen die chinesischen Unternehmen DJI und Insta360 in stetig wachsender Konkurrenz, nun scheint die Lage zu eskalieren. So hat DJI in China eine Klage eingereicht, in der es Insta360 beziehungsweise deren Muttergesellschaft Arashi Vision vorwirft, insgesamt sechs Patente (unter anderem aus den Bereichen Drohnensteuerung und Bildverarbeitung) verletzt zu haben. Die geht aus einer Stellungnahme des Insta360-GrĂĽnders Liu Jingkang alias JK Liu auf der chinesischen Microblogging-Plattform Weibo hervor.

Zur Erinnerung: DJI präsentierte mit der DJI Osmo 360 im vergangenen Jahr seine erste Actionkamera, die Rundumvideos aufnimmt. Damit stellte sich das Unternehmen in direkte Konkurrenz zu den etablierten Insta360-Kameras. Insta360 stieg wiederum über sein Tochterunternehmen Antigravity Ende 2025 ins Drohnenbusiness ein, wo DJI Marktführer ist. Immerhin erwies sich die Antigravity A1 als nicht nur irgendeine weitere Drohne, sondern als das weltweit erste Modell mit 360-Grad-Kamera. Nun ist seit einiger Zeit bekannt, dass DJI am morgigen Donnerstag wiederum seine Avata 360 als direktes Konkurrenzmodell dazu auf den deutschen Markt bringen wird.

Ende vergangenen Jahres brachte Insta360-Tochter Antigravity die erste Drohne mit 360-Grad-Kamera heraus; ab dem morgigen Donnerstag will DJI mit einem Konkurrenzprodukt kontern.

(Bild: heise medien)

Die jetzt eingereichte Klage dreht sich darum, dass einige ehemalige Mitarbeiter von DJI nach ihrem Wechsel zu Insta360 angeblich im Rahmen ihrer Tätigkeit Patente für Technologien anmeldeten, die sie noch bei ihrem alten Arbeitgeber entwickelt hätten. Diese Technologien seien dann in Insta360-Produkten genutzt worden. DJI fordert daher nun, alle Patente übertragen zu bekommen, die von seinen ehemaligen Mitarbeitern innerhalb eines Jahres nach deren Fortgang zu Insta360 angemeldet wurden.

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Laut JK Liu gehe es bei der Klage von DJI allerdings vor allem darum, dass ein Branchenriese seinen Marktanteil verteidigen wolle. Nach einer groben Schätzung seien alleine im vergangenen Jahr elf seiner Patente für Hardware/Konstruktion, acht Patente für Softwareverfahren, sechs Patente für Steuerungsverfahren und drei Patente für Zubehör von Konkurrenten verletzt worden. In Berichten hätten Medien viele Funktionen und Zubehörteile der DJI-Kameras als „kopiert“ oder „erstaunlich ähnlich“ zu Insta360-Kameras bezeichnet.

Ein von JK Liu veröffentlichtes Bild soll zeigen, dass es in DJIs 360-Grad-Kamera in Teilen um einen exakten Nachbau der Insta360-Kameras handelt.

(Bild: JK Liu / Weibo)

Insta360 habe in diesen Fällen selbst keine Klage eingereicht, da man als kleines Unternehmen nur über begrenzte Ressourcen verfüge. Statt in Rechtsstreitigkeiten investiere man vorrangig in Forschung und Entwicklung, um durch Differenzierung den Markt und den „Kuchen“ zu vergrößern. Tatsächlich verzeichnete das Unternehmen nach eigenen Angaben im vierten Quartal des vergangenen Jahres das größte Wachstum der letzten Jahre und einen neuen Umsatzrekord. JK Liu schloss jedoch nicht aus, selbst Patentrechtsklagen gegen die Konkurrenz einzureichen. Dieser Punkt sei erreicht, wenn das Unternehmen durch Patente substanziell daran gehindert werde, in dieser Produktkategorie weiterhin neue Produkte oder Innovationen auf den Markt zu bringen – und es zum Beispiel keine Drohnen mehr herstellen dürfte.

DJI weist in seiner Klage darauf hin, dass Insta360 die Erfinder zunächst absichtlich nicht genannt habe. Laut JK Liu sei dies jedoch ein normaler Vorgang: „Bei vielen unserer Patente verbergen wir die Erfinder bei der Anmeldung im Inland und legen sie erst bei der PCT-Anmeldung offen. Damit wollen wir die Erfinder respektieren und gleichzeitig den Zeitpunkt der Offenlegung der Liste der technischen Mitarbeiter sowie das Risiko, von Headhuntern ins Visier genommen zu werden, so weit wie möglich minimieren“ (Übersetzung von heise online). Folglich habe man auch bei vielen unserer Patentanmeldungen ehemalige Mitarbeiter von DJI nicht genannt. „Wenn die Motive so wären, wie DJI behauptet, hätten wir überhaupt keinen Grund gehabt, diese Erfinder bei der Patentanmeldung zu nennen“, so der Firmengründer.

Laut JK Liu habe man die von den betroffenen Mitarbeitern in diesem Zeitraum angemeldeten Patente sorgfältig geprüft. Die vorliegenden Beweise würden zeigen, dass es sich dabei ausschließlich um Ideen und eigenständige Innovationen handelt, die bei Insta360 entstanden seien.

Laut JK Liu kupfert auch DJI bei Insta360 ab. Um dies zu untermauern, postete der Firmengründer unter anderem einen Screenshot eines Videos von „The Verge“, in dem die DJI-App als „verdächtig ähnlich“ zu der von Insta360 bezeichnet wurde.

(Bild: JK Liu / Weibo)

Im Bereich der Flugsteuerung wäre laut Firmengründer das einzige möglicherweise betroffene Patent eines, das es dem Nutzer ermöglicht, auf Knopfdruck einen „Sturzflug“-Effekt auszulösen, wie man ihn von professionellen FPV-Drohnen kennt. „Diese Idee stammt von mir, und ich war auch intensiv an der Prozessoptimierung und Abnahme beteiligt“, so JK Liu. Da dieses Patent unter den derzeitigen Flugbeschränkungen jedoch wenig Nutzen habe, sei diese Funktion nicht implementiert worden. Falls DJI diese Funktion haben möchte, könne er sie daher gerne zur Verfügung stellen.

Schließlich seien die meisten der betroffenen Drohnenpatentanmeldungen vor vier oder fünf Jahren eingereicht worden, aufgrund späterer, erheblicher Änderungen an der Produktdefinition aber oftmals gar nicht genutzt worden.

(nij)