Neonazi Lauck muss Domains an Deutschland abtreten

Ein Schiedsgericht hat US-Neonazi Gary Lauck zur Abtretung der Domains BundesrepublikDeutschland.us und FederalRepublicofGermany.us an die Bundesrepublik Deutschland verurteilt.

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Von
  • Mattias Hermannstorfer

Eine Schiedsstelle der American Arbitration Association (AAA) hat im Streit um die Domains BundesrepublikDeutschland.us und FederalRepublicofGermany.us zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und damit gegen US-Neonazi Gary Lauck entschieden. Lauck könne kein berechtigtes Interesse an den Domains nachweisen, befand die AAA. Die AAA ist eine der von der ICANN akkreditierten Schlichtungsstellen, die Domain-Streitereien nach der von der Internet-Verwaltung festgelegten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) entscheiden kann.

Die Bundesrepublik Deutschland habe nicht nur ein Recht auf die Domains mit der deutschen und englischsprachigen Bezeichnung. Durch ihre wirtschaftlichen und politischen Beziehungen kämen außerdem die Vorschriften für US-Domains zur Anwendung; Lauck muss nun die Domains an Deutschland abgeben. Zuvor hatte er bereits Anspruch auf federalrepublicofgermany.biz erhoben und war damit vor einem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) unterlegen.

Gary Lauck wurde 1996 vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Volksverhetzung und Anstachelung zum Rassenhass zu vier Jahren Haft verurteilt. 1999 wurde er allerdings in die USA abgeschoben und handelt von den USA aus mit Nazi-Devotionalien. Er nutzte bereits die Domains auswaertiges-amt.biz, republicofgermany.com oder bundesinnenministerium.com für seine Zwecke, musste sie aber schließlich alle an den deutschen Staat abgeben. Die Nutzung der Seite www.verfassungsschutz.net brachte ihm einen Propagandaerfolg ein. (mhe)