Prozess um Social-Media-Sucht: US-Jury spricht Meta und Google schuldig

Instagram und YouTube haften für Schäden wegen Social-Media-Sucht. Das Urteil vom Mittwoch gilt als Präzedenzfall für Tausende ähnliche Verfahren.

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Kinder auf einer Bank, alle gucken auf ihr Smartphone

(Bild: BearFotos/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Andreas Knobloch
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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In einem wegweisenden Prozess um Social-Media-Sucht hat eine Jury in Los Angeles die US-Konzerne Google und Meta zu Schadensersatz in Höhe von drei Millionen US-Dollar verurteilt. Die Schadensersatzsumme könnte sich im Nachgang noch erhöhen. Vor allem aber dürfte das Verdikt richtungsweisend für Tausende ähnlicher Verfahren gegen Tech-Unternehmen sein.

Nach neun Verhandlungstagen entschieden die kalifornischen Geschworenen, dass Googles YouTube und Metas Instagram bei der Gestaltung oder dem Betrieb ihrer Plattformen fahrlässig gehandelt hätten. Die Fahrlässigkeit der beiden Unternehmen sei zudem ein wesentlicher Faktor für den von der Klägerin geltend gemachten Schaden. Das berichtete am Mittwoch unter anderem die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Geklagt hatte eine heute 20-jährige Frau, die in dem Verfahren nur unter den Initialen KGM auftrat. Sie gab an, durch die Nutzung sozialer Medien und aufgrund der speziellen Designs von YouTube und Instagram in jungen Jahren süchtig geworden zu sein und ihre psychischen Probleme hätten sich verschlimmert. Die Frau fing nach eigenen Angaben bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen. Dies habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt. Die Online-Plattformen hätten ihre Dienste extra so gestaltet, dass Nutzer danach süchtig werden, argumentierte sie. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer zum nächsten Beitrag weiterscrollen kann, sogenanntes „unendliches Scrollen“.

Meta argumentierte in dem Verfahren, dass die Klägerin unabhängig von ihrer Social-Media-Nutzung mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte. Keiner ihrer Therapeuten habe Social Media als Ursache ihrer psychischen Probleme identifiziert. Die Klägerin musste laut AP jedoch nicht beweisen, dass Social Media ihre Probleme verursacht habe – es genügte, dass es ein „wesentlicher Faktor“ für ihren Schaden war. Die YouTube-Anwälte argumentierten wiederum, dass YouTube keine Form von Social Media, sondern eine Videoplattform ähnlich dem Fernsehen sei. Sie verwiesen auf den abnehmenden YouTube-Konsum mit zunehmendem Alter der Klägerin. Die Anwälte beider Plattformen verwiesen zudem auf die Sicherheitsfunktionen, die Nutzern zur Verfügung stehen, um die eigene Nutzung zu überwachen und anzupassen.

Zehn der zwölf Geschworenen jedoch erachteten die Argumente der Klägerseite für plausibel und hielten die Plattformen für haftbar. Meta und YouTube wussten, dass die Gestaltung bzw. Funktionsweise ihrer Plattformen gefährlich war und Minderjährige durch die Nutzung wahrscheinlich gefährdet sein würden, so das Urteil. Auch hätten die Plattformen nicht ausreichend vor der Gefahr gewarnt, was den Schaden der Klägerin zusätzlich vergrößert habe, beschieden die Geschworenen. Ihrer Ansicht nach trägt Meta mit 70 Prozent den größeren Teil der Verantwortung, YouTube die übrigen 30 Prozent. TikTok und Snapchat, die ebenfalls verklagt worden waren, hatten noch vor Prozessbeginn eine außergerichtliche Einigung geschlossen.

Die Klägerseite zeigte sich naturgemäß erfreut über das Urteil der Geschworenen. „Das heutige Urteil ist ein Referendum – von einer Jury an eine ganze Branche –, dass Verantwortlichkeit nun Realität ist“, erklärte der Hauptanwalt der Klägerseite in einer Stellungnahme. Die Anwälte von Meta dagegen erklärten, die rechtlichen Möglichkeiten für einen Einspruch gegen das Urteil zu prüfen, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Google gab zunächst keinen Kommentar ab.

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Das Urteil gilt Beobachtern als Präzedenzfall für Tausende ähnlicher Klagen gegen Social-Media-Unternehmen, in denen es um die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen geht und die Frage, ob die Unternehmen ihre Nutzer süchtig machen und Inhalte verbreiten, die zu Depressionen, Essstörungen oder Suizid führen. Der US-Kongress hat es nach Angaben von Reuters abgelehnt, ein umfassendes Gesetz zur Regulierung sozialer Medien zu verabschieden, weshalb sich die Debatte auf Gerichte und die Regierungen der Bundesstaaten verlagert habe. Immer mehr US-Bundesstaaten erlassen Gesetze zum Umgang mit sozialen Medien durch Kinder. Diese Gesetze beinhalten unter anderem Regelungen zur Handynutzung in Schulen und verpflichten Nutzer zur Altersverifizierung bei der Eröffnung eines Social-Media-Kontos.

Strengere Regeln für die Social-Media-Nutzung von Minderjährigen werden nach dem australischen Social-Media-Verbot für unter16-Jährige auch in Deutschland verstärkt diskutiert. Die Bundes-CDU beschloss im Februar, ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie TikTok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einführen zu wollen. Auch Koalitionspartner SPD zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14. Bundesbildungsministerin Karin Prien erwartet derweil rasch europäische Vorschriften für Tech-Konzerne, um den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Medien einzuschränken.

(akn)