DSA: EU-Kommission nimmt Snapchat und Pornoplattformen ins Visier
Die EU-Kommission hat heute bekannt gegeben, dass sie von groĂźen Erotikplattformen und Snapchat bessere Altersverifikation fordert.
(Bild: PP Photos / Shutterstock.com)
Bei zwei ganz unterschiedlich gelagerten Sachverhalten hat die EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für die größten Anbieter unter dem Digital Services Act (DSA) nun weitere Verfahrensschritte bekannt gegeben. Betroffen sind zum einen vier große Pornoplattformen, aber auch Snapchat.
In diesem Fall übernimmt die EU-Kommission ein bereits laufendes Verfahren der DSA-Aufsicht aus den Niederlanden, wo der Betreiber seinen EU-Sitz hat. Die dortige Autoriteit Consument en Markt hatte im September 2025 ein Verfahren gegen Snap eingeleitet, weil über die Plattform auch Minderjährigen Vapes angeboten wurden. Die von der EU-Kommission eingeleitete Untersuchung geht jedoch über diesen Einzelsachverhalt hinaus: Es geht insgesamt um die Frage, ob Snap ausreichend wirksame Schutzmechanismen für minderjährige Nutzer einsetzt.
Der Anbieter verbietet über seine allgemeinen Geschäftsbedingungen unter 14-Jährigen die Nutzung vollständig. Die EU-Kommission zweifelt allerdings daran, dass das auch wirksam durchgesetzt werde. Auch bei den 14- bis 17-jährigen Nutzern seien die Mechanismen nach Stand der Dinge wohl eher nicht ausreichend, um die entsprechenden Vorschriften des Digital Services Act zu erfüllen. Beim Schutz Minderjähriger vor böswilligen Erwachsenen, bei den Voreinstellungen und Meldemechanismen sieht die EU-Kommission noch deutlichen Verbesserungsbedarf.
Ganz konkret will sie nun einen besseren Schutz von Minderjährigen auf der Plattform erreichen. Konkrete Vorgaben dazu, wie etwa Altersschätzungsmechanismen implementiert werden müssten, kann die EU-Kommission jedoch nicht machen. Snapchat kann im nächsten Schritt der EU-Kommission darlegen, wie der Betreiber die Vorwürfe beurteilt und ob er weitere Maßnahmen ergreifen will. Insgesamt dürfte Betreiber Snap, der sich erstmals einer formalen Untersuchung ausgesetzt sieht, jedoch vergleichsweise geringen Änderungsbedarf aufweisen. Mit dem Verfahren vertraute Beamte sehen etwa durchaus Chancen, dass Snapchat es mit einigen Änderungen schaffen kann, ein regelkonformer Betreiber auch für noch nicht volljährige Nutzer zu werden.
Pornoanbieter sollen privatsphäreschützende Altersverifikation ermöglichen
Eine sichere Nutzung durch Minderjährige ist im zweiten Verfahren hingegen illusorisch: Die Betreiber der Pornoplattformen Pornhub, XNXX, XVideos und Stripchat stehen nur noch einen formalen Schritt von einem Bußgeld entfernt. Der Hauptvorwurf: Die Praxis, dass Nutzer mit einem Klickbanner ihre Volljährigkeit bestätigen sollen, sei kein ausreichender Schutz, um Minderjährige von den Inhalten der Plattformen fernzuhalten. „Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Erwachseneninhalte zu und diese Plattformen müssen robuste, privatsphäreschützende und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten“, so die für den DSA zuständige EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen.
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Wie dieser Dreiklang in der Realität aussehen könnte, das lässt die EU-Kommission gerade in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienstebetreibern prüfen. Unter anderem der Pornhub-Betreiber Aylo ist an der Erprobung der sogenannten Mini-Wallet beteiligt, andere der nun mit Strafandrohung belegten Anbieter sind dies bislang zumindest nicht. Diese „Mini-Wallet“ soll privatsphäreschützend gegenüber einer Plattform den Nachweis der Volljährigkeit leisten können, ohne dass dabei eine Identifizierung stattfindet. Sie ist grundsätzlich unabhängig von der ab nächstem Jahr von jedem Mitgliedstaat verpflichtend anzubietenden EUDI-Wallet.
Parallel zum Vorgehen auf europäischer Ebene gehen nach Angaben der Kommission auch nationale Aufsichtsbehörden gegen kleinere Pornoplattform-Anbieter vor. Die EU-Kommission ist Aufsichtsbehörde über alle Dienste, die in der EU mehr als 45 Millionen Nutzer haben, für kleinere Dienste sind nationale Stellen zuständig. Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act vor zwei Jahren hatte die Kommission von einer Vielzahl an Unternehmen Informationen angefordert und in einigen Fällen auch Untersuchungsverfahren eingeleitet. Nur gegen XIUC (X Internet Unlimited Company), die europäische X-Betreibergesellschaft, hatte sie bislang auch tatsächlich Strafen verhängt.
SĂĽchtig machende Dark Patterns: Kommission verfolgt US-Entwicklung
Die EU-Kommission sieht sich zudem von der gestern bekannt gegebenen zivilrechtlichen Entscheidung in Sachen süchtig machender Designs grundsätzlich bestätigt. Man verfolge die dortigen Entwicklungen eng, heißt es von hohen EU-Beamten. Die Europäische Union müsse ihre eigenen Verfahren dennoch unabhängig von US-Verfahren führen – und umgekehrt.
(cku)