Deutschland-Stack: Mit über 50 offenen Standards zur souveränen Verwaltung

Der IT-Planungsrat hat viele offene Standards für die Verwaltungs-IT festgelegt – von ODF bis Post-Quanten-Krypto. Doch noch gibt es einige Lücken.

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Eine zerbrochene Kette vor der deutschen Flagge mit einem hellen Lichtstrahl

(Bild: heise medien)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Wer in Deutschland eine Verwaltungsleistung digital nutzen will, stößt schnell auf ein Grundproblem: 16 Bundesländer, hunderte Kommunen und der Bund betreiben jeweils eigene IT-Systeme, die oft nicht miteinander sprechen können. Unterschiedliche Formate, proprietäre Schnittstellen, gewachsene Insellösungen – die technische Fragmentierung der deutschen Verwaltung ist einer der Hauptgründe dafür, dass die Digitalisierung des Staates seit Jahren stockt.

Der IT-Planungsrat – das zentrale politische Steuerungsgremium für die Verwaltungsdigitalisierung von Bund und Ländern – hat nun einen Versuch unternommen, dieses Problem grundsätzlich anzugehen. Mit B-2026/03-IT hat der IT-Planungsrat für den Deutschland-Stack einen verbindlichen Standardrahmen beschlossen. Bund, Länder und Kommunen sollen die Stack-Lösungen bei Neu- und Weiterentwicklungen gemäß Portfolio nutzen.

Das Papier, vorgelegt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gliedert die gesamte IT-Architektur der Verwaltung in sieben Schichten – von der virtualisierten Infrastruktur ganz unten bis zur künstlichen Intelligenz ganz oben. Für jede Schicht benennt es konkrete Standards, die als souverän gelten sollen: also offen, herstellerunabhängig und interoperabel. Gleichzeitig listet es in jeder Schicht explizit auf, wo noch Festlegungsbedarf bestehen – hier fehlen also Standards.

Im Ergebnis ist das Dokument in seiner Breite und seinem Detailgrad ungewöhnlich konkret für die sonst eher vorsichtige Standardisierungspolitik der deutschen Verwaltung. Es reicht von Dateiformaten wie ODF über Cloud-Standards wie OpenStack und Sovereign Cloud Stack bis hin zu KI-Agenten-Protokollen, die teils erst wenige Monate alt sind.

Den Kern des Stacks bildet die Schicht semantische Technologien, die den Umgang mit Daten und Dokumenten regelt. Hier finden sich die meisten Standards und einige bemerkenswerte Entscheidungen.

Bei den Dokumentenformaten setzt der IT-Planungsrat auf das Open Document Format (ODF), den offenen ISO-Standard für Textdokumente, Tabellen und Präsentationen. ODF wird nativ zum Beispiel von LibreOffice unterstützt und gilt seit Jahren als wichtigster Hebel gegen die Abhängigkeit von Microsoft Office. Dass ODF im Stack steht, ist keine Überraschung: Der IT-Planungsrat hatte bereits im März 2025 beschlossen, dass offene Formate wie ODF in der Verwaltung zunehmend verwendet und bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch werden sollen.

Auffällig ist die Wahl von PDF/UA statt PDF/A. PDF/UA ist der ISO-Standard 14289 für barrierefreie PDFs. Dass der Stack dieses Format nennt, passt zum regulatorischen Umfeld: Das BFSG setzt den European Accessibility Act um und ist grundsätzlich seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Barrierefreiheit hat also Vorrang vor reiner Archivierungsfähigkeit.

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Für den Datenaustausch setzt der Stack auf bewährte Web-Standards: JSON, XML und CSV als Formate, ergänzt um SQL sowie die offenen Datenbankschnittstellen ODBC und JDBC für herstellerunabhängigen Datenbankzugriff. Für die semantische Vernetzung von Daten kommen die W3C-Standards RDF, OWL, SPARQL, SKOS und DCAT zum Einsatz – das klassische Instrumentarium des Semantic Web, das unter anderem die Grundlage für das Open-Data-Portal GovData bildet. Das OAI-PMH-Protokoll ergänzt den Katalog für den Metadatenaustausch zwischen Archiven und Repositorien.

Was allerdings auffällt: Für modernere Formen der Datenhaltung – Vektordatenbanken, Graphdatenbanken, dokumenten- und objektorientierte Systeme – gibt es noch keine Festlegungen. Ebenso fehlen Standards für Datenmodellierung, -integration, -auswertung und -visualisierung sowie für harmonisierte Fachdatenräume. Gerade letztere wären entscheidend, um den Datenaustausch – beispielsweise von Personendaten – zwischen Fachverfahren verschiedener Behörden zu standardisieren.