Chatkontrolle: EU-Parlament sagt auch beim zweiten Mal „Nein”

Das EU-Parlament musste erneut über die von der Kommission gewünschte Verlängerung der „freiwilligen Chatkontrolle” abstimmen – und hat sie abgelehnt.

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Blick auf das Plenum des EU-Parlaments währen einer Abstimmung. Unscharf im Vordergrund ein Abgeordneter, der per Handzeichen abstimmt.

Abstimmung im EU-Parlament.

(Bild: Mathieu Cugnot/EU-Parlament)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das EU-Parlament hat am Donnerstagmorgen die von der EU-Kommission und zahlreichen Mitgliedsstaaten gewünschte Verlängerung der sogenannten „freiwilligen Chatkontrolle“ erneut abgelehnt. Zugleich haben sich die Parlamentarier für eine eingeschränkte Verlängerung unter strikten Auflagen ausgesprochen.

Damit bleibt das Parlament bei seiner Linie. Die Parlamentarier hatten den Vorschlag der Kommission bereits vor zwei Wochen abgelehnt und sich für starke Einschränkungen ausgesprochen. Auf Druck der Kommission und der Mitgliedsstaaten erzwang die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) eine erneute Abstimmung.

Nach der ersten Abstimmung hatten die Kommission und der Rat der Mitgliedsstaaten die Verhandlungen über einen Kompromiss mit dem Parlament platzen lassen. Zuvor war das Vorhaben schon im Innenausschuss des Parlaments gescheitert. Damit war klar, dass die Ausnahmeregelung für die „freiwillige Chatkontrolle“ in wenigen Tagen ausläuft.

Das Parlament hätte am Donnerstag eigentlich über das Ergebnis dieser Kompromissverhandlungen abstimmen sollen. Stattdessen hat die EVP eine erneute Abstimmung erzwungen, um vielleicht ein anderes Ergebnis zu erzielen. Während das nicht aufging und das Parlament in wesentlichen Punkten bei seiner Linie blieb, war insbesondere die Abstimmung über vorgeschlagene Einschränkungen knapp.

Als „freiwillige Chatkontrolle“ wird die Praxis von Unternehmen wie Meta oder Google bezeichnet, die über ihre Plattform laufende Kommunikation automatisch auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu prüfen. Für die Unternehmen besteht dafür keine gesetzliche Verpflichtung. Weil die Praxis aber gegen EU-Datenschutzregeln verstößt, gibt es dafür befristete Ausnahmeregelungen.

Die derzeit gültige Ausnahme läuft am 3. April ab. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, diese Regelung um weitere zwei Jahre zu verlängern. Das hat das Parlament abgelehnt und sich stattdessen für eine kürzere Laufzeit bis August 2027 sowie starke Einschränkungen der Befugnisse ausgesprochen. Unter anderem soll die Suche nach einschlägigem Material nur bei konkretem Verdacht möglich sein.

Parallel verhandelt die EU über eine gesetzliche Grundlage, um eine Dauerlösung für die Chatkontrolle zu schaffen. Das Parlament ist gegen eine anlasslose Überwachung sämtlicher Kommunikation und setzt sich für klare Einschränkungen ein. Da die Verhandlungen stocken, sollte die Ausnahme erneut verlängert werden.

Die Verhandlungen über einen Kompromiss für die Ausnahmeregelung sind offenbar deshalb geplatzt, weil die Länder fürchten, damit eine Vorentscheidung für die Verhandlungen über die dauerhafte Lösung zu treffen. Der Rat will sich die Option auf eine anlasslose Chatkontrolle offenhalten.

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Argumentiert wird dabei mit Kinderschutz und notwendigen Befugnissen für Ermittlungsbehörden. Noch am Mittwoch hatten vier EU-Kommissare eindringlich an die Parlamentarier appelliert, eine Verlängerung der derzeit gültigen Regeln zu ermöglichen. „Der Schutz von Kindern, nicht der von Tätern, muss der leitende Grundsatz des Handelns der EU bleiben“, mahnen Henna Virkkunen, Magnus Brunner, Michael McGrath und Glenn Micallef in einem Schreiben an die Parlamentarier. Kritiker argumentieren, dass eine allgemeine Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger eingreift.

Das Drama um die Chatkontrolle ist alles andere als parlamentarischer Alltag. Und es wird jetzt wohl kein weiteres Kapitel geben: Nachdem das Parlament den Kommissionsvorschla abgelehnt hat, bleibt keine Zeit für weitere Verhandlungen. Damit ist die „freiwillige Chatkontrolle“ nach dem 3. April Geschichte, bestätigte eine Sprecherin des Parlaments. Wenn Kommission und Rat dennoch auf einer Ausnahmeregelung bestehen, müssten sie einen neuen Vorschlag einreichen.

Update

Korrektur im letzten Absatz: Weitere Verhandlungen sind nicht vorgesehen.

(vbr)