Zwischen Markt und Regulierung: Streit um Open Access
Open Access ist Konsens im Glasfasermarkt. Aber wie weit reicht die Pflicht zur Netzöffnung? Da gehen die Meinungen auseinander.
Shakehands zwischen Westconnect-Geschäftsführer Carsten Lagemann (l.) und Deutsche-GigaNetz-CEO Reinhard Sauer. Solche Open-Access-Vereinbarungen sind laut Bundesnetzagentur immer noch die Ausnahme.
(Bild: Marc Hankmann)
Die Digital- und Glasfasermesse Fiberdays 26 ist fĂĽr Netzbetreiber immer eine gute Gelegenheit, neue Deals zu verkĂĽnden. Die Deutsche GigaNetz etwa ist Vereinbarungen mit dem aus Schweden stammenden Internet Service Provider (ISP) Bahnhof sowie Westconnect eingegangen. Und Plusnet wird zukĂĽnftig eigene Angebote ĂĽber die Netze von OXG vermarkten. Open Access heiĂźen solche Zugangsvereinbarungen zu fremden Netzen im Glasfasermarkt.
„Open Access ist im ersten Schritt sicherlich mit weiteren Investitionen verbunden, aber ohne Open Access wird niemand sein Netz auslasten können“, erklärte Steven Blount, Key-Account-Manager bei EWE Tel, auf den Fiberdays 26 in Frankfurt am Main. „83 Prozent unserer Kunden wollen Anbietervielfalt“, ergänzt Frank Rosenberger, CEO von 1&1 Versatel. Der Netzbetreiber ist auf Geschäftskunden spezialisiert.
Operative Komplexität
Die Branche ist sich einig: Open Access ist nicht länger eine Frage des Ob, sondern des Wie. Die Herausforderung liegt in der Marktfragmentierung. Nahezu 300 Netzbetreiber bauen derzeit Glasfasernetze in Deutschland. „Open Access ist eine Umsetzungsfrage“, weist Jürgen Rohr, Executive Director Wholesale bei Plusnet, auf die operative Komplexität hin, die hinter den Deals der Netzbetreiber und ISPs steht.
Dennoch ist die Stimmung in der Branche gut. Mit S/PRI hat man eine gemeinsame Schnittstelle gefunden. Weitere Standardisierungen fĂĽr eine einfachere technische Integration von Glasfasernetzen sollen folgen.
Keine Angst vor Kannibalisierung
Der BefĂĽrchtung, eigene Kunden an die Wettbewerber im eigenen Netz zu verlieren, kann Blount nichts abgewinnen. Seinen Worten zufolge habe EWE Tel keine 5 Prozent an Kunden verloren, seit der Netzbetreiber 2018 mit Open Access begann, aber 100.000 neue Kunden gewonnen.
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Auch Dieter Lindauer schreckt der Kannibalisierungseffekt nicht ab. Der Geschäftsführer der Stadtwerke in Neustadt am Rübenberge baut derzeit in Kooperation mit einem Investor Glasfasernetze. Mit seinem Geldgeber hat Lindauer vereinbart, die Netze ab 2030/2031 mit Open Access für andere zu öffnen. „Den Kannibalisierungseffekt kennen wir aus dem Stromgeschäft“, sagt Lindauer. Er rechnet mit 10 Prozent Kundenverlust – gleichzeitig aber auch mit einer um 15 bis 20 Prozent höheren Auslastung seiner Glasfasernetze.
BNetzA: „Positive Beispiele sind nicht in der Mehrheit“
Es ist also kein Wunder, wenn die Netzbetreiber wenig von zusätzlicher Regulierung halten. „Die Netze sind größtenteils gebaut“, sagt Marc Kahabka, CEO von VSE Net. „Es ist schwierig, da jetzt noch Standards obendrauf zu setzen.“ Nach Meinung von Plusnet-Manager Rohr wird der Markt diese Standards selbst regeln. „Der Markt ist schneller als die Regulierung“, brachte es Kai Pigorsch, Mit-Geschäftsführer von Glasfaser Nordwest, auf den Punkt.
Das sieht Daniela Brönstrup allerdings ganz anders. Auch die Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur (BNetzA) will Wettbewerb auf den neuen Glasfasernetzen. Aber: „Da, wo Open Access nicht funktioniert, wollen wir etwas mehr Handhabe haben“, sagte Brönstrup auf den Fiberdays 26. Sie verweist auf die bereits seit Jahren geführte Debatte um Open Access im Gigabit-Forum. „Unsere Erfahrung ist leider, dass die positiven Beispiele bei weitem nicht in der Mehrheit sind“, sagte die BNetzA-Vizepräsidentin.
Verhandlungspflicht in der Diskussion
Deshalb begrüßt sie die Verhandlungspflicht, wie sie im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) steht. In Regionen, in denen der Bau nur eines Glasfasernetzes wirtschaftlich sinnvoll ist, soll der Netzbetreiber verpflichtet werden, über den Zugang zu seinem Netz mit Dritten zu verhandeln. Wird man sich nicht einig, kommt die BNetzA ins Spiel und kann ihrerseits die Bedingungen für den Netzzugang festlegen – was auch die Höhe von Entgelten einschließt.
In den Augen der Netzbetreiber bremst die Verhandlungspflicht Investitionen in neue Glasfasernetze aus. „Es kann doch nicht sein, dass jetzt das Risiko besteht, dass der, der jetzt investiert, später das passive Netz öffnen muss“, kritisierte Westconnect-Geschäftsführer Robin Weiand. „Regionale Monopole werden heute schon durch Open Access geöffnet.“
Zugang zur aktiven und passiven Infrastruktur
Die Befürchtung vieler Netzbetreiber: Auch wenn sie ein aktives Vorleistungsprodukt in Form eines Bitstromzugangs anbieten, könnte ein Dritter dieses Produkt ablehnen und Zugang zur passiven Infrastruktur verlangen. Es kommt zu keiner Einigung und die BNetzA legt die Anforderungen für den Zugang fest, obwohl der Netzbetreiber die passive Infrastruktur nicht öffnen möchte.
Die Befürchtung ist nicht ganz unbegründet. „Ich glaube, diese Grundentscheidung trifft das Gesetz nicht“, sagte Gertrud Husch, Abteilungsleiterin Digitale Infrastrukturen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), auf den Fiberdays in Frankfurt am Main. Allem Anschein nach muss der TKG-Referentenentwurf hier noch nachgeschärft werden.
(fds)