Sparvorschläge: Fokus zuerst auf stabilen Finanzen später mehr Digitalisierung
Die FinanzKommission Gesundheit wirft auch einen Blick auf die Digitalisierung. Sie ist gegen ePA-Vergütungen und für verschärfte Regeln bei „Apps auf Rezept“.
Gesundheitsministerin Nina Warken in der Bundespressekonferenz.
(Bild: Xander Heinl / BMG)
Eine breite Palette von Maßnahmen, etwa Steuern auf Alkohol, Tabak und Zucker, empfiehlt die FinanzKommission Gesundheit. In ihrem Bericht hat die Kommission auch die Kosten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens unter die Lupe genommen. Demnach werden digitale Innovationen teilweise ohne nachgewiesenen Nutzen großzügig finanziert. Einsparungen bei der Digitalisierung gibt es für die Krankenkassen bereits, jedoch steigen die Kosten für Cybersicherheit.
Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten seit Januar 2025 ist laut Kommission der Zeitpunkt gekommen, die Anschubfinanzierung zu beenden. Aktuell erhalten Arztpraxen gesonderte Vergütungen für die Erstbefüllung und die Aktualisierung der ePA. Die Kommission empfiehlt, diese Vergütungen ab 2027 zu streichen und damit rund 600 Millionen Euro jährlich einzusparen. Das begründet die Kommission damit, dass die Befüllung technisch weitgehend automatisierbar ist. Es sei „davon auszugehen [...], dass die Effizienzgewinne den hierfür notwendigen Zeitaufwand übersteigen“. Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der ePA bleibe davon unberührt.
„Bürgerinnen und Bürgern finanzielle Situation klarmachen“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken signalisierte auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens für sie weiterhin Priorität habe. „Gleichzeitig bringen wir die Digitalisierung voran. Da ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung. Da geht es dann zum Beispiel darum, wie die ePA schneller genutzt werden kann, wie sie mit mehr Anwendbarkeitsfällen genutzt werden kann, wie man den Kassen da auch mehr Möglichkeiten gibt“, sagte Warken.
Parallel liefen „einige Dinge, die auch die Versorgung der Menschen“ und das System besser machen könnten, etwa Gesetze wie die Notfallreform. „Aber natürlich muss man […] den Bürgerinnen und Bürgern auch klarmachen, dass wir zum einen eben die finanzielle Situation haben, die wir stabilisieren wollen und die wir stabilisieren müssen, denn ohne stabile Finanzen ist auch das System an sich nicht stabil und zukunftsfähig“, sagte Warken. Das Primärversorgungssystem wolle sie im Sommer vorstellen, die Auswirkungen würden erst 2028 spürbar.
(Bild: FinanzKommission Gesundheit)
Kritik an Kosten Digitaler Gesundheitsanwendungen
Kritisch äußert sich die Kommission auch kritisch zu den Kosten Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Außerdem würden die versprochenen Versorgungseffekte im Erprobungszeitraum häufig nicht erreicht, die Abbruchquote bei DiGA-Therapien sei fast doppelt so hoch wie bei konventionellen Therapien. Die Kommission fordert daher die Abschaffung der Erprobungsregelung und eine Nutzenbewertung ähnlich wie bei Arzneimitteln. Erstattet werden sollen DiGAs künftig erst, nachdem ein Erstattungsbetrag verhandelt wurde. Zusätzlich empfiehlt die Kommission die Einführung von Zuzahlungen, um eine verantwortungsvollere Inanspruchnahme zu fördern. Insgesamt mahnt die Kommission, dass digitale Angebote im Gesundheitswesen keine Sonderbehandlung verdienen. Prozesse müssten evidenzbasiert sein, wirtschaftlich und den Patienten helfen.
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Im Bereich der Krankenkassenverwaltung stellt die Kommission fest, dass die Digitalisierung bereits spürbare Effizienzgewinne gebracht hat. „Im Jahr 2004 hat ein Mitarbeiter im Schnitt 487 Versicherte betreut, im Jahr 2024 waren es durchschnittlich bereits 563 Versicherte, was einer Steigerung um 16 Prozent entspricht“, heißt es im Bericht. Gleichzeitig seien die Verwaltungsausgaben durch steigende Anforderungen an Cybersicherheit und digitale Infrastruktur deutlich gewachsen. „Die zunehmende Digitalisierung ist hier durch stärkere Prozessautomatisierung und mehr digitale Services geprägt, aber auch durch höhere Anforderungen an Cybersecurity und Datenschutz. So zählen die größeren Krankenkassen – seit 2024 ab 500 Tsd. Versicherte, zuvor ab 3 Mio. Versicherte – zur kritischen Infrastruktur, für die strenge Sicherheitsanforderungen gelten und entsprechende Investitionen in IT notwendig sind“, heißt es. Auch bei der Krankenhausabrechnung sieht die Kommission Potenzial durch eine konsequentere Nutzung digitaler Daten. In einem weiteren Bericht Ende 2026 will die Kommission langfristige Maßnahmen darlegen.
Zudem schlägt die Kommission vor, Vergütungsregelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und künftige Honorarsteigerungen für Ärzte zu begrenzen. Die TSVG-Regeln waren ursprünglich dafür gedacht, mehr Anreize für Arztpraxen zu schaffen, zusätzliche Termine anzubieten, insbesondere für gesetzlich Versicherte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt davor, die Regeln ersatzlos zu streichen sowie Vergütungsanstiege global zu begrenzen, werde „für den Wegfall von Millionen Arztterminen“ sorgen. Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werde nichts anderes übrig bleiben, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin knappen und künftig weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen.
Schon heute gingen über 40 Millionen fachärztliche Termine „aufs Haus“, würden also nicht vergütet. Einzelne Empfehlungen, etwa die Steuererhöhung auf Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Getränke, begrüßt die KBV jedoch ausdrücklich, sofern die Mehreinnahmen vollständig ins Gesundheitswesen fließen und nicht zur Haushaltssanierung genutzt werden.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, lobt unter anderem, nur evidenzbasierte Leistungen zu finanzieren, kritisiert die Sparpläne zulasten der Patientinnen und Patienten jedoch: „Höhere Zuzahlungen, etwa für Zahnersatz oder Arzneimittel, schaffen Zugangsbarrieren und schwächen die gesundheitliche Chancengleichheit. Schon heute tragen Menschen milliardenschwere Eigenanteile. Ministerin Warken hat versprochen, das Solidarprinzip zu schützen. Jetzt muss sie liefern und die Reform auf ineffiziente Strukturen ausrichten und nicht auf zusätzliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Ende der Fahnenstange erreicht
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, lobt die Vorschläge: „Dieses Reformpaket hat das Potenzial, dafür zu sorgen, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr insgesamt stabil bleiben oder sogar gesenkt werden können [...] Die gesetzlichen Krankenkassen geben heute pro Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung der 75 Millionen GKV-versicherten Bürgerinnen und Bürger aus“. Damit sei das Ende der Fahnenstange erreicht. „Bei aller Anerkennung“ für die Vorschläge für kurzfristige Änderungen seien strukturelle Reformen erforderlich, „die dann ab 2028 wirken können, unverzichtbar.“
Nach Sicht des Digitalverbands Bitkom greifen die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zu kurz, „denn sie berücksichtigen die Potenziale der Digitalisierung kaum“. Laut Bitkom könne die Digitalisierung „ganz entscheidend zur langfristigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems beitragen“. Aus Sicht des Bitkom soll die Digitalisierung im Zentrum der Reformüberlegungen stehen. „Digitale Lösungen wie KI-gestützte Assistenzsysteme, die elektronische Patientenakte oder Tele-Konzile und Tele-Monitoring können Abläufe effizienter machen, Fachkräfte entlasten, Doppeluntersuchungen und Fehldiagnosen vermeiden und Kosten senken“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
(mack)