Ego-Shooter: „Return to Castle Wolfenstein“ fliegt vom Index

24 Jahre nach Release ist „Return to Castle Wolfenstein“ in Deutschland nicht mehr indiziert. In den Spiele-Stores gibt es den Ego-Shooter aber noch nicht.

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Screenshot aus Return to Castle Wolfenstein

(Bild: Bethesda)

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„Return to Castle Wolfenstein“ ist in Deutschland nicht mehr indiziert: Mit einer Entscheidung vom 24. Februar hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) den 2001 erschienenen Ego-Shooter vom Index gestrichen.

Darüber berichtete zuerst Schnittberichte.com. Die Listenstreichung von „Return to Castle Wolfenstein“ lässt sich in einer Mitteilung des Bundesanzeigers (pdf) nachvollziehen. Demnach wurden neben der PC-Fassung auch die erweiterten Konsolenversionen „Tides of War“ und „Operation Resurrection“ vom Index gestrichen. Laut Mitteilung des Bundesanzeigers wurden sowohl die geschnittene deutsche Fassung als auch die internationale Version vom Index genommen.

Die Listenstreichung ist bemerkenswert, weil Inhalte üblicherweise ohnehin nach 25 Jahren vom Index gestrichen werden, solange keine Folgeindizierung stattfindet. „Return to Castle Wolfenstein“ wurde 2002 indiziert, wäre 2027 also voraussichtlich von der Liste entfernt worden und hätte dann in Deutschland grundsätzlich wieder vertrieben und beworben werden können. Unklar ist, ob Bethesda selbst eine Neuprüfung beantragt hat. Eine Nachfrage von heise online hat Bethesda nicht unmittelbar beantwortet.

„Return to Castle Wolfenstein“ wurde wegen hohen Gewaltgrads indiziert, obwohl in Deutschland eine geschnittene Fassung ohne NS-Symbolik veröffentlicht wurde. Hakenkreuze und andere Nazi-Symbole waren damals in Deutschland bei Videospielen ohnehin tabu. Erst 2018 änderte sich die deutsche Rechtsauffassung: Seitdem kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches, die bereits bei Filmen Anwendung fand, auch auf Videospiele erweitert werden.

Die Sozialadäquanzklausel erlaubt Hakenkreuze in Titeln, wenn sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Die USK muss im Einzelfall entscheiden, welche Spiele dieser Anforderung gerecht werden. In der Praxis haben es mehrere moderne „Wolfenstein“-Spiele mit Hakenkreuzen auf den deutschen Markt geschafft.

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Es ist auch nicht das erste Mal, dass ein „Wolfenstein“-Spiel vom Index gestrichen wird: 2019 hob das Amtsgericht München die Beschlagnahmung von „Wolfenstein 3D“ auf, später wurde der Shooter von der Bundesprüfstelle vom Index gestrichen. Seitdem kann er auch in Deutschland gekauft werden. Die Store-Seiten von „Return to Castle Wolfenstein“ auf Steam und GOG bleiben dagegen in Deutschland noch gesperrt.

(dahe)