Missing Link: Wir suchen Terroristen (m/w/d)
Das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst feiern Jubiläen – und fordern zum Geburtstag weitreichende neue Kompetenzen für die digitale Welt.
(Bild: Fer Gregory/Shutterstock.com)
In diesen Tagen feierten zwei große deutsche Behörden Geburtstag. Im Beisein der Politik feierte in Wiesbaden das Bundeskriminalamt (BKA, 9300 Mitarbeiter, Etat 1,24 Milliarden) seinen 75. Geburtstag. In kleinerem Rahmen beging der Bundesnachrichtendienst (BND, 6500 Mitarbeiter, Etat 1,5 Milliarden) seinen 70. Geburtstag. Nimmt man den Vorläufer unseres Auslands-Geheimdienstes hinzu, die von den USA kontrollierte „Organisation Gehlen“, sind beide annähernd gleich alt.
Eine weitere Gemeinsamkeit stammt aus der aktuellen Werbekampagne des BND (“Wir suchen Terroristen (m/w/d“), der rund 1100 offene Stellen besetzen muss. Und: beide Behörden wollen erweiterte Befugnisse und sollen sie auch bekommen.
SS-Dienstgrade bevorzugt
Am 15. März 1951 wurde mit dem ersten BKA-Gesetz das länderübergreifende Bundeskriminalamt gegründet. Die gesetzliche Vorgabe war notwendig, weil es nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus keine zentral geführte Polizei geben sollte. Neben den Landeskriminalämtern wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die zunächst in Hamburg angesiedelt war und dann nach Wiesbaden in eine ehemalige Jugendherberge zog. Eine Außenstelle wurde in Bad Godesberg installiert und war für Personenschutz bei Verfassungsorganen zuständig.
Mit 355 Beamten startete das BKA zügig den Koordinierungsauftrag. Bereits im Juni 1952 wurde der Beitritt zu Interpol vollzogen und das BKA als Nationale Zentralstelle installiert. 1953 wurde der erste Neubau fertig.
Das BKA wurde wesentlich vom ehemaligen SS-Mann Paul Dickkopf aufgebaut, dem Leiter der Interpol-Kontaktstelle. Er sorgte dafür, dass die leitenden Stellen mit Personen besetzt wurden, die einen SS-Dienstgrad besaßen. Dickkopf baute die organisatorische Gliederung wie die Arbeitsanweisungen der Abteilungen nach dem Vorbild des Reichskriminalpolizeiamtes auf.
Diese Kontinuität war keine Besonderheit des BKA, sondern galt auch für den BND, was aber lange Zeit verdrängt wurde. Erst mit dem Buch des Kriminalisten Dieter Schenk „Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA“ begann die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der BKA-Beamten. Sie gipfelte 2007 in der Einrichtung einer Forschungsgruppe durch den damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke, die den zahlreichen Verwerfungen nachging, etwa bei der kriminaltechnischen Untersuchung von Kriegsverbrechen. Die Aufgaben wurden verschleppt, bis es nichts mehr zu untersuchen gab.
Mit dem Computer auf Fahndung
Bereits zur Einrichtung des Bundeskriminalamtes erschien 1951 in der „Kriminalistik“ ein Artikel über die „Mechanisierte Verbrechensbekämpfung“, in der der Autor über ein Lochkartenverfahren als Fahndungsverfahren schwärmte. Doch nach den Erfahrungen des Dritten Reiches mit dem lochkartengesteuerten „Volkszählen, Identifizieren und Aussondern“ (Götz Aly) gab es in der jungen Bundesrepublik nur dezentrale Meldesysteme. Es dauerte bis 1967, bis das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein mit einer IBM /360-40 und einer Personen-Erkenntnis-Datei die computerisierte Fahndung einführte. Als Terminals dienten Fernschreiber in ausgewählten Polizeidienststellen.
Der entscheidende Wandel fand Anfang der 70er Jahre statt, als das BKA mit einem neuen BKA-Gesetz erstmals eigene Fahndungsbefugnisse erhielt. 1972 konnte das erste Fahndungssystem INPOL gestartet werden, das erst 2003 abgeschaltet und durch INPOL-Neu ersetzt wurde. Auf dieses System folgte ein System, das PIOS (Personen, Institutionen, Objekte, Sachen) genannt wurde.
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Der breiten Öffentlichkeit wurde das BKA durch „Kommissar Computer“ bekannt, wie der BKA-Beamte Horst Herold genannt wurde. Herold saß ab 1969 in einer Kommission zur Reform des BKA und beschäftigte sich mit den PIOS-Fahndungsdatenbanken. Als sich 1970 die Rote Armee Fraktion gründete, übernahm er die Leitung des BKA, und versuchte, ihre Mitglieder mit der negativen Rasterfahndung zu finden. Bei der Suche nach der RAF-Geisel Hanns-Martin Schleyer versagte das System, weil die entscheidende Nachricht eines Polizisten über eine konspirative Wohnung in Erftstadt-Liblar nicht in das System eingepflegt wurde. Herold wurde von Innenminister Gerhart Baum in den Ruhestand geschickt.
Mittlerweile verfügt das BKA über etliche Fahndungsinformationssysteme, von denen die Architektur „Polizei 2020“ das ehrgeizigste System ist. Es sollte bis 2020 realisiert werden, ist nun auf dem Weg vielleicht im Jahr 2030 zu starten, und kommt unter dem neuen Namen P20 stetig voran, wie es heißt. Immerhin beschäftigt die Arbeit die IT-Kriminalisten so gut, dass beim BKA nicht daran gedacht wird, Software der US-amerikanischen Firma Palantir zu nutzen, die von den Landespolizeien in Hessen und Bayern genutzt wird.
Zuspruch vom Kanzler
Am 12. März gab es in Wiesbaden einen Festakt zum 75. Geburtstag. In seiner Rede vor den BKA-Beamten und den eingeladenen Gästen betonte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass Deutschland ein sicheres Land ist – und sagte dem BKA seine volle Unterstützung zu, neue, erweiterte Befugnisse einzurichten. Neben dem Schutz vor zunehmenden Cyberangriffen müssten das BKA und andere Sicherheitsbehörden Befugnisse haben, Cyberangriffe „aktiv zu unterbinden“. Damit spielte Merz auf das Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit an, mit dem das BKA feindliche Infrastruktur stören oder beschädigen kann.
Zudem spielte Merz auf den Fall Daniela Klette an, die von einem Journalisten mit einem Gesichtserkennungsprogramm enttarnt wurde. „Deshalb ist für uns klar: Unsere Polizeibehörden brauchen für ganz bestimmte Zwecke die Befugnisse, automatisierte, KI-basierte Datenanalysen vorzunehmen. Das darf nicht mit Zufallsfunden von Journalisten einhergehen, sondern muss Ergebnis systematischer Polizeiarbeit in Deutschland sein“, sagte er unter großem Beifall. Die Vorarbeiten zu einem entsprechenden Gesetz laufen bereits.
Auslands-Geheimdienst mit Inlands-Befugnissen
Auch der Bundesnachrichtendienst möchte operative Befugnisse dieser Art. Die Zeit ist günstig, denn der Gesetzgeber muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes das BND-Gesetz bis Ende 2026 überarbeiten. Schon die Ampel arbeitete daran, bevor sie ausknipst wurde. In einem Anfang des Jahres bekannt gewordenen Gesetzesentwurf findet sich ein Passus zur aktiven Cyberspionage, die es der Behörde gestatten soll, auf Plattformen wie denen von Google und Meta Platforms einzudringen und heimlich Informationen abzugreifen. „Der BND würde damit von einem Nachrichtendienst, der rein Informationen sammelt und analysiert, zu einem Geheimdienst, der auch selbst Aktionen wie Sabotagen begehen dürfte“, schrieb die taz über die Reform des Nachrichtendienstes unter dem Titel „Ein bisschen James Bond“.
Ein bisschen NSA sol aber auch sein, denn der BND plant, seine für Verschlüsselung zuständige Außenstelle in Bonn-Mehlem zu einem Krypto-Cyber-Technikzentrum (KCT), einer Mini-NSA, umzubauen, in direkter Konkurrenz zum Entschlüsselungsspezialisten ZITIS. Mit KI und Quantencomputing sollen Spion & Spion ein neues Arsenal an Werkzeugen für Tricksen, Täuschen und Beschaffung von Informationen bekommen.
Die Ausleitung von Daten am Frankfurter Internetknoten DE-CIX soll verlängert, die direkte Suche in Metadaten ermöglicht werden. Im Zuge der Snowden-Enthüllungen sind Details über die Zusammenarbeit BND und NSA bekannt geworden. Die Arbeit mit eigenen Selektoren (Suchkriterien) will der BND selbst in die Hand nehmen.
Weitere Punkte der Reform: Der BND soll auch im Inland ermitteln und ausländische Diplomaten abschnorcheln, desgleichen Journalisten, die aus autoritär geführten Staaten kommen. Hier wird einfach angenommen, dass solche Journsliten von ihrem Staat gegängelt werden, also faktisch Agenten sind.
Auf der anderen Seite wird die Kontrolle über den BND geschwächt; statt der parlamentarischen G10-Kommission soll nun der 2022 gegründete Nationale Kontrollrat zuständig sein, ein Gremium, das mit früheren Richter*innen besetzt ist. Die Argumentation des für den BND zuständigen Kanzleramtes, dass durch dieses Gremium die Kontrolle gestärkt wird, ist skurril. Denn in die G10-Kommission wurden von den Parteien Fachleute geschickt, die sich mit der Materie befasst haben. Für die vom Kanzleramt berufenen Juristen gilt das nicht unbedingt: Der BND schottet sich ab.
Das zeigt auch die Niederlage, die die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unlängst kassiert hat. Auch das Scheitern eines Auskunftsersuchens eines Journalisten über die negative Einschätzung des BND zum Ukrainekrieg deutet in diese Richtung.
Bekanntlich wird der BND seit kurzem vom Diplomaten Martin Jäger geführt, zuvor Botschafter in der Ukraine, davor in Kabul und Bagdad, und ehemals Pressesprecher von Außenminister Joschka Fischer. Auf der Münchener Sicherheitskonferenz gab er sich kämpferisch, und betonte, die Sabotageaktionen der Gegenseite müssten dazu führen, dass Aktionen gestartet werden, die der Gegenseite ebenso „den Schmerz spüren“ lassen. Dem parlamentarischen Kontrollausschuss sagte er, sein Dienst werde „gezielt und konsequent höhere Risiken eingehen“. Sein Vorgänger Bruno Kahl wurde als Botschafter in den Vatikan abgeschoben.
Unter Kahls Leitung urteilten die BND-Agenten Anfang 2022, dass die russischen Truppen an der Grenze zur Ukraine zwar übten, aber keinen Angriff auf das Nachbarland starten würden. Kahl befand sich mit einer BND-Delegation sogar selbst in der Ukraine, als das Land von Russland überfallen wurde. Er musste von einem eilig zusammengestellten Fahrzeug-Konvoi in Sicherheit gebracht werden.
Flops und Tops
Mit einem ähnlich falschen Lagebild patzte der zukünftige deutsche Nachrichtendienst im Jahre 1953, als er vom Volksaufstand und dem Bau der Mauer überrascht wurde. „Wie die Dokumente belegen, verfügte die ‚Organisation Gehlen’ über ein nahezu flächendeckendes Agentennetz in der DDR, was allerdings fast ausschließlich militärische Informationen lieferte“, heißt es in dieser vom BND selbst herausgegebenen Dokumentation (PDF-Datei).
Die Entstehungsgeschichte der „Organisation Gehlen“, die sich bis in die 60er Jahre halb scherzhaft der „letzte aktive Truppenteil der deutschen Wehrmacht“ nannte, ist hier beschrieben; anlässlich der Feierlichkeiten zum 60. Geburtstag setzte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Dabei muss freilich entsprechend der neueren historischen Forschung (PDF-Datei) der von Gehlen vielfach erzeugte Eindruck revidiert werden, dass die Organisation allein dank seinem Organisationstalent das Licht der Welt erblickte und schließlich zur Übernahme der Truppe als Bundesnachrichtendienst führte.
Im Lichte des aktuell von der USA angezettelten Iran-Krieges muss zum BND-Geburtstag der größte Erfolg des Bundesnachrichtendienstes gewürdigt werden: Gemeinsam mit der CIA übernahm der deutsche Dienste 1970 die in der Schweiz angesiedelte Crypto AG des Schweden Boris Hagelin. Die Aktion unter dem späteren Decknamen Operation Rubikon führte dazu, dass modifizierte Chiffriergeräte ausgeliefert wurden, bei denen beide Dienste mitlesen konnten. Sie wurden dann in etwa 170 Ländern benutzt.
Die Operation flog auf, als der Iran 1992 Verdacht schöpfte und einen Mitarbeiter der Crypto AG verhaftete, der nicht in diese Art der Spionage eingeweiht war. Er musste vom BND freigekauft werden. Der Bundesnachrichtendienst stieg danach bei der Crypto AG aus, die CIA nutzte die Schwachstelle noch ein Weilchen.
(kbe)