„Irreführende Praxis“: Google bestraft „Back-Button-Hijacking“ als Spam

Google geht künftig gegen Webseiten vor, die den Zurück-Button des Browsers manipulieren. Ab Mitte Juni drohen Betreibern manuelle Spam-Maßnahmen.

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(Bild: Tada Images / Shutterstock)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Google hat angekündigt, Webseiten abzustrafen, die das sogenannte „Back-Button-Hijacking“ nutzen. Bei dieser Praxis gelangen Nutzerinnen und Nutzer beim Verwenden des Zurück-Buttons im Browser auf eine Webseite, die mit Werbung oder Artikelempfehlungen gefüllt ist, statt auf der eigentlich beabsichtigten vorherigen Webseite.

Google informiert in einem Blog-Beitrag auf seinem „Search Central“-Blog darüber, dass der Konzern die Spam-Richtlinien erweitert, „um einer irreführenden Praxis namens ‚Back-Button-Hijacking‘ entgegenzuwirken“. Das Unternehmen habe einen starken Anstieg dieses Verhaltens festgestellt. Um es einzudämmen, wird Google dieses Vorgehen von Webseiten künftig „ausdrücklich als Verstoß gegen die Bestimmungen zu ‚böswilligen Praktiken’ in den Spam-Richtlinien“ einordnen.

Das Unternehmen wird diese „irreführende Praxis“ ab dem 15. Juni als Verstoß gegen die Richtlinien unlauterer Praktiken (Malicious Practices) betrachten. Zu diesen gehören unter anderem Cloaking, Link-Spam und weitere.

Webseiten, die „Back-Button-Hijacking“ betreiben, können künftig damit rechnen, dass sie manuelle Spam-Maßnahmen oder automatische Herabstufungen seitens Google erfahren. Dies könne sich auf die Leistung der Website, also letztlich auch eine verringerte Sichtbarkeit in den Google-Suchergebnissen auswirken.

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„Böswillige Praktiken führen zu einer Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Nutzer und dem tatsächlichen Ergebnis, was eine negative und irreführende Nutzererfahrung zur Folge hat oder die Sicherheit bzw. Privatsphäre der Nutzer gefährdet“, erklärt das Unternehmen weiter.

Google gibt Webseitenbetreibern den eindeutigen Rat, die verwendeten Skripte oder Techniken, die irreführende oder manipulative Seiten in den Browserverlauf eines Nutzers integrieren oder ersetzen, zu entfernen oder zumindest zu deaktivieren.

Es könne indes auch vorkommen, dass in die Webseite integrierte Bibliotheken oder Werbeplattformen das „Back-Button-Hijacking“ auslösen, schreibt Google. Sollte dies der Fall sein, sollten Websitebetreiber ihre technische Umsetzung gründlich überprüfen und alle Codes, Importe oder Konfigurationen entfernen oder deaktivieren, die für „Back-Button-Hijacking“ verantwortlich sind. Falls eine Website von einer manuellen Spam-Maßnahme seitens Google betroffen ist und die Betreiber das Problem behoben haben, können sie in der Search Console einen Antrag auf erneute Überprüfung stellen.

(afl)