Bund fördert Ladepunkte für E-Autos in Mehrparteienhäusern
Die Bundesregierung beginnt ein 500-Millionen-Euro-Programm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern. Anträge sind ab sofort möglich.
Nachträglich eingebaute Ladeinfrastruktur in privater Tiefgarage
(Bild: Florian Pillau / heise Medien)
- dpa
Die Bundesregierung will den Zugang zu Lademöglichkeiten für Elektroautos in Mehrparteienhäusern verbessern. Dazu beginnt ein neues Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro. Anträge können ab dem 15. April gestellt werden. „Wir bringen die Elektromobilität entscheidend nach vorne und steigern ihre Nutzerfreundlichkeit“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU).
Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr gehören zu den rund 20 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern in Deutschland rund 9 Millionen Stellplätze. Ein Großteil davon sei noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet. Das Potenzial für den Ausbau von Ladeinfrastruktur sei erheblich. Der Ausbau der E-Mobilität gilt als ein zentraler Hebel für mehr Klimaschutz – der Verkehrssektor verfehlt aktuell Klimaziele.
Gefördert werden laut Ministerium sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, zum Beispiel Wallboxen, einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen seien förderfähig. Die Bundesregierung hatte im November 2025 einen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 beschlossen, der unter anderem staatliche Förderung für den Aufbau von Lademöglichkeiten in Mehrparteienhäusern vorsah.
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Anträge bis November möglich
Voraussetzung für eine Förderung sei, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt beziehungsweise mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt maximal 1300 Euro ohne installierte Wallbox, maximal 1500 Euro mit Wallbox oder maximal 2000 Euro mit einem Ladepunkt, der sogenanntes bidirektionales Laden unterstützt. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Der Verband der Automobilindustrie hatte auf ein bestehendes Ungleichgewicht bei den Ladestellen hingewiesen: „Etwa drei Viertel der E-Auto-Besitzer wohnen derzeit in eigenen Häusern, während nur rund ein Viertel zur Miete oder in einer selbst genutzten, eigenen Wohnung lebt. Diese Zahl verdeutlicht den Handlungsbedarf, die Lademöglichkeiten auch in Mehrparteienhäusern zu verbessern“, hatte VDA-Präsidentin Hildegard Müller Ende März argumentiert. Die Ladesituation in Mehrparteienhäusern sei kritisch. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts ISI hatte gezeigt, dass rund 80 Prozent der Elektroautos derzeit in Einfamilienhäusern geladen werden – das Potenzial in Mehrparteienhäusern ist damit noch weitgehend ungenutzt.
(mfz)