Bund der Steuerzahler: Entlastungsprämie ist realitätsfremd

Der Bund der Steuerzahler hält die geplante steuerfreie Entlastungsprämie für unrealistisch und fordert stattdessen eine höhere Pendlerpauschale.

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Stadtverkehr

(Bild: ACE)

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  • dpa

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hält die von der Koalition vorgeschlagene steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte von 1000 Euro für realitätsfremd. „Eine wirklich sachgemäße Lösung zur Entlastung wäre eine Erhöhung der Entfernungspauschale für alle, die Auto oder Bus und Bahn nutzen müssen, um zur Arbeit zu kommen“, sagte Holznagel dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

In Wirklichkeit sei der „Krisenbonus“ ein Versprechen zulasten Dritter. „Die Politik rechnet hier mit Entlastungen, die auf die Rechnung von Arbeitgebern geht.“ Ob Betriebe die 1000 Euro überhaupt zahlen könnten, sei völlig offen, kritisierte Holznagel. „Wo ein Handwerker, Friseur oder Bäcker das Geld nämlich hernehmen soll, wenn sein Umsatz wegen steigender Kosten zurückgeht oder das Geschäft sogar schließen muss, fragen Kanzler und Finanzminister nicht.“

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Pendler können Fahrtkosten beim Weg zur Arbeit steuerlich beim Finanzamt geltend machen. Dafür gibt es die Pendler- bzw. Entfernungspauschale, die in der Steuererklärung unter die Werbungskosten fällt und das zu versteuernde Einkommen eines Jahres mindert. Nicht nur Arbeitnehmer können davon profitieren, sondern auch Selbstständige.

Die Pendler- oder Entfernungspauschale liegt aktuell bei 38 Cent pro Kilometer vom ersten Kilometer an für die einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Angesichts der hohen Spritpreise wird in der Politik auch über weitergehende Schritte diskutiert: Pendlerpauschale, Homeoffice-Recht und Übergewinnsteuer stehen dabei auf dem Prüfstand. Vor 2026 galt eine gestaffelte Regelung: Für die ersten 20 Kilometer konnten 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden, ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Diese Staffelung wurde zum Jahreswechsel 2026 aufgehoben. Von der Erhöhung der Pendlerpauschale profitieren allerdings nur diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1230 Euro übersteigen, da dieser Betrag als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin angesetzt wird.

(mfz)