Mindestalter für Social Media: Kommission legt Bestandsaufnahme vor

Die Kommission für besseren Kinder- und Jugendschutz hat ihre Befunde zum Status Quo vorgelegt. In diesem Rahmen dürften auch Empfehlungen landen.

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Teenagers covering their faces with social media icons

(Bild: Rawpixel.com/ Shutterstock.com)

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Es ist eine umfangreiche Fleißarbeit, welche die im Spätsommer eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ abgeliefert hat: auf über 120 Seiten hat sie auftragsgemäß einen umfangreichen Überblick über die Komplexität der Thematik erarbeitet – was vom frühestens Kindesalter bis zum Heranwachsenden tatsächlich als gefährlich, was als bedenklich und was als wissenschaftlich umstritten gilt.

In dem Dokument zeigen sich gleich mehrere Muster: Zum einen, dass die Nutzung oft durch das soziale Umfeld und die Eltern bestimmt wird. So werde fast jedes fünfte Kind bereits im Alter von fünf bis sieben Monaten Bildschirmmedien ausgesetzt, referenzieren die Autoren den Forschungsstand: „Erhöhte elterliche Nutzung steht dabei im negativen Zusammenhang mit der kindlichen Entwicklung“.

Auch für viele andere Altersstufen und Phänomenbereiche haben die Autoren der deutschen Kommission einen lesenswerten und keineswegs eindimensionalen Überblick über den bisherigen Stand an Forschung und Studien erstellt. Dabei merken sie auch an, wo diese womöglich methodische Schwächen haben oder nicht untereinander vergleichbar sind. So wird etwa dargestellt, wie die Daten zu Lernleistungen zu verstehen sind, die in der Debatte immer wieder gerne angeführt werden. „Werden […] digitale Medien im außerschulischen Bereich für lernirrelevante Aktivitäten eingesetzt, so geht dies erwartungskonform mit einer Reduzierung der Lernleistung einher“, heißt es darin etwas umständlich formuliert. Soll heißen: Wer fachfremd herumdaddelt, lernt dabei nichts für die Schule – keine überraschende, in Zeiten aufgeheizter politischer Debatten gleichwohl relevante Feststellung.

Zugleich räumen die Autoren auch mit der Idee auf, dass die Verfügbarkeit digitaler Lernoptionen alleine schon irgendeinen positiven Effekt habe: nur zielgerichtet eingesetzt und in gutem Unterricht eingebettet seien digitale Technologien gut für das Lernen, im ungünstigen Fall könnten sie sogar nachteilige Effekte haben, heißt es in einem Abschnitt der Bestandsaufnahme deutlich. „Nicht die Bildschirmzeit allein ist entscheidend, sondern welche Inhalte Kinder und Jugendliche sehen, wie Plattformen gestaltet sind und wie gut Kinder und Jugendliche begleitet werden“, sagt Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Kommission. Der Psychologe fordert in dem Zusammenhang, dass Medienbildung nicht dem Zufall überlassen werden dürfe.

In der Bestandsaufnahme wird unter anderem auch der rechtliche Rahmen dargelegt, in dem sich der deutsche Gesetzgeber bewegt. Die Beteiligten skizzieren dabei unter anderem, dass ein Großteil der Regulierungskompetenz auf europäischer Ebene verortet sei, was für den nationalen Gesetzgeber nur einen engen Spielraum lasse. Derzeit gibt es in vielen EU-Mitgliedstaaten Überlegungen für die Einführung eines Social-Media-Mindestalters – die EU-Kommission hatte am vergangenen Donnerstag allerdings bei der Vorstellung ihrer Altersverifikationslösung bereits klargestellt, dass sie das vor allem als Geld- und Zeitverschwendung betrachtet, weil den Nationalstaaten hier die Zuständigkeit fehle und im Europarecht bereits Vorgaben vorhanden seien.

„Wirksamer Kinder- und Jugendschutz entsteht nur, wenn Regulierung, Bildung und technische Vorsorge zusammenwirken“, sagt Nadine Schön, die andere Co-Vorsitzende der Kommission. Digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche längst Lebensräume, sagt die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete: „Wir müssen sie so gestalten, dass Schutz und Teilhabe zusammengehen.“

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Genau darum soll es in den Empfehlungen gehen, welche die Kommission nun im nächsten Schritt vor der Sommerpause vorlegen soll, bevor sie im September ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) bekräftigte am Mittag in Berlin, dass Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) vor weiteren Schlussfolgerungen den endgültigen Bericht der Kommission abwarten wolle.

Prien, die sich selbst bereits als Sympathisantin einer Mindestaltersvorgabe offen gezeigt hatte, befürworte aber europäische Lösungen, wenn diese möglich seien. Die Ministerin selbst ließ sich mit den Worten zitieren, dass es nunmehr darum gehen müsse, „bestehende rechtliche Instrumente konsequent durchzusetzen und diese durch einen breiten Instrumentenkasten auf verschiedenen Ebenen zu ergänzen.“ Nur so könne den Herausforderungen begegnet „und zugleich die sichere, kompetente Teilhabe junger Menschen in der digitalen Welt gewährleistet werden.“

(nie)