Ermittlungen gegen X: Elon Musk kommt Vorladung nach Paris nicht nach
Seit Monaten wird wegen verschiedener VorwĂĽrfe in Frankreich gegen X ermittelt. Dazu sollte Elon Musk befragt werden, er ist aber nicht erschienen.
(Bild: kovop/Shutterstock.com)
Der US-Milliardär Elon Musk ist am Montag nicht zu einer Vorladung in Paris erschienen, die im Zuge der Ermittlungen gegen den Kurznachrichtendienst X und den dort verfügbaren Chatbot Grok ausgesprochen wurde. Das berichtet unter anderem France24 unter Berufung auf die zuständige Staatsanwaltschaft. „Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass die ersten vorgeladenen Personen nicht erschienen sind. Ihre An- oder Abwesenheit steht der Fortsetzung der Ermittlungen nicht im Wege“, zitiert das französische Auslandsfernsehen aus der Mitteilung. Die Ermittlungen haben die Verstimmungen zwischen Frankreich und den USA vertieft, erst am Wochenende wurde berichtet, dass das US-Justizministerium mitgeteilt hat, nicht helfen zu wollen.
Die Ermittlungen der Pariser Staatsanwaltschaft laufen seit über einem Jahr, anfangs wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen auf X verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Im Herbst waren die berichteten Fälle von Holocaustleugnung durch den Chatbot Grok hinzugekommen, die unter anderem vom Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau publik gemacht worden waren. Die KI hatte damals Text generiert, in dem es hieß, der Massenmord durch die Nationalsozialisten habe nicht stattgefunden. Anfang Februar waren die Räumlichkeiten von X in Paris dann durchsucht und Vorladungen an Elon Musk und Linda Yaccarino ausgesprochen worden. Deren Teilnahme sei aber freiwillig, hieß es dazu.
Kritik von der US-Regierung
Erst vor wenigen Tagen soll die US-Regierung den Verantwortlichen in Frankreich mitgeteilt haben, dass sie bei den Ermittlungen nicht helfen wollen, hat das Wall Street Journal berichtet. „Diese Untersuchung zielt darauf ab, das Strafrechtssystem in Frankreich dazu zu nutzen, einen öffentlichen Raum für die freie Äußerung von Ideen und Meinungen in einer Weise zu regeln, die im Widerspruch zum Ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten steht“, sei darin behauptet worden. Die US-Regierung solle in ein brisantes Strafverfahren verwickelt werden, dessen Ziel es sei, „die Geschäftstätigkeiten einer Social-Media-Plattform durch strafrechtliche Verfolgung unrechtmäßig zu regulieren“. Laut France24 hat die Pariser Staatsanwaltschaft keine Kenntnis von dem Brief.
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Der Kurznachrichtendienst X selbst hatte nach der Razzia Anfang Februar entgegnet, die Vorwürfe seien „unbegründet“. Die Durchsuchung habe die Redefreiheit gefährdet und bei X werde man die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen. Musk beschimpfte die französischen Ermittler in einer Reaktion auf X gar als „geistig Behinderte“. Der Kurznachrichtendienst gehört inzwischen dessen KI-Unternehmen xAI, das wiederum von dem Raumfahrtunternehmen SpaceX übernommen wurde. xAI hat die Stellungnahme des US-Justizministeriums begrüßt: „Wir hoffen, dass die Pariser Behörden nun zur Vernunft kommen, erkennen, dass hier kein Fehlverhalten vorliegt, und ihre unbegründete Untersuchung einstellen“, hat das Wall Street Journal zitiert.
Elon Musk hat 2022 Twitter gekauft und den Kurznachrichtendienst später in X umbenannt. Yaccarino war bis Anfang Juli 2025 Geschäftsführerin des sozialen Netzwerks und damit zu jenem Zeitpunkt, um den es bei den Ermittlungen geht, in verantwortlicher Position. Musk behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt werde. Rückendeckung bekam er dabei sogar von US-Vizepräsident JD Vance. Außer in Frankreich laufen auch auf Grundlage europäischer Digitalgesetze mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform. Die US-Regierung von Präsident Donald Trump behauptet, Brüssel betreibe Zensur.
(mho)