Anschlag auf US-Uni: Strafrechtliche Ermittlungen wegen Beihilfe gegen ChatGPT
Vor einem Jahr hat ein Mann in Florida zwei Menschen getötet. Weil ChatGPT bei der Vorbereitung geholfen haben soll, wird jetzt gegen OpenAI ermittelt.
(Bild: Tada Images/Shutterstock.com)
Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Florida hat eine strafrechtliche Untersuchung gegen das KI-Modell ChatGPT von OpenAI eingeleitet, weil das einem Mann hilfreiche Tipps für einen tödlichen Angriff auf die Florida State University gegeben haben soll. Das hat Attorney General James Uthmeier erklärt und gleichzeitig eingestanden, dass seine Behörde damit „Neuland“ betritt, wie ihn AP zitiert. Wäre ChatGPT eine Person, würde sie wegen Mordes angeklagt. „Natürlich ist ChatGPT kein Mensch, aber das entbindet unsere Behörde und mein Ermittlungsteam nicht von der Pflicht, zu untersuchen, ob hier eine strafrechtliche Schuld vorliegt“, zitiert ihn die Nachrichtenagentur weiter.
Verräterische Chatlogs
In dem Fall geht es um den bewaffneten Angriff eines damals 20-Jährigen auf die Universität in Tallahassee im Norden des Bundesstaats. Dabei hat der Angreifer zwei Menschen getötet und sechs verletzt. Laut Uthmeier hat eine erste Untersuchung von Chatlogs zwischen ChatGPT und dem Beschuldigten ergeben, dass darin Ratschläge zur Wahl von Waffe und Munition, zur Eignung der Waffe auf kurze Distanz sowie zu Uhrzeit und Tatort des Angriffs zur Maximierung der Opferzahl gegeben wurden. „Durch die strafrechtlichen Ermittlungen soll geklärt werden, ob OpenAI für die Handlungen von ChatGPT im Zusammenhang mit der Schießerei an der Florida State University im vergangenen Jahr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann“, meint Uthmeier.
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Laut den Gesetzen in Florida kann man dort als Haupttäter einer Straftat angesehen werden, wenn man den eigentlichen Täter oder die eigentliche Täterin „unterstützt, sie anstiftet oder berät“, erklärt der Attorney General. Im konkreten Fall soll nun untersucht werden, ob das auch für einen Textgenerator gelten kann. OpenAI wurde deshalb jetzt dazu verpflichtet, zahlreiche relevante Informationen auszuhändigen. Vorwürfe wie jene von Uthmeiers Behörde gegen eine KI-Firma sind zwar nicht neu, zumeist landen sie aber nur zivilrechtlich vor Gericht. Strafverfahren sind dagegen selten. Auch in diesem Fall hat Uthmeiers Behörde eine zivilrechtliche Untersuchung eingeleitet. OpenAI hat die Vorwürfe laut AP zurückgewiesen und erklärt, dass ChatGPT im konkreten Fall nur Informationen geliefert habe, die in öffentlichen Quellen wie dem Internet verfügbar waren.
(mho)