Kabinett bringt neue Vorratsdatenspeicherung auf den Weg

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf eine IP-Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Zusätzliche Maßnahmen sollen Ermittlungserfolge zeitigen.

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Angeschlossene Glasfaserkabel in einem Server

(Bild: panumas nikhomkhai/Shutterstock.com)

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Nach der Speicherung von Verbindungsdaten ist vor der Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat – nach 20 Jahren geht das von Sicherheitsbehörden gewünschte Vorhaben in eine weitere Runde. Doch dieses Mal ist einiges anders, verspricht die Bundesregierung. Denn anders als in vorangegangenen Iterationen soll die Vorratsdatenspeicherpflicht nun „nur“ für IP-Anschlussverbindungsdaten gelten.

Internetzugangsanbieter sollen verpflichtet werden, über drei Monate zu speichern, welchem Nutzer eine IP-Adresse zugeordnet war. Und, wenn eine IP für mehrere Nutzer parallel genutzt wurde, was häufiger etwa im Mobilfunk oder Kabelnetz anzutreffen ist, welchen Port der Nutzer dabei zugewiesen bekam. Es handele sich bei der vorsorglichen Speicherung von IP-Zuordnungen jedoch ausdrücklich nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am Mittag in Berlin.

Das am heutigen Mittwoch beschlossene Gesetzesvorhaben soll die Verfolgbarkeit von strafbaren Handlungen verbessern, auch wenn der Anschlussinhaber und der Nutzer keineswegs identisch sein müssen. Nicht unter die Regeln fallen etwa Hotels, die ihren Gästen WLAN-Zugänge bereitstellen. Auch Anbieter mit Sitz außerhalb Deutschlands sind von der Neuregelung nicht betroffen, da nur Anbietern mit Sitz in der Bundesrepublik eine entsprechende Speicherpflicht auferlegt werden kann.

Zuständig für das Gesetz ist das von der SPD-Politikerin Stefanie Hubig geführte Justizressort. Die Bundesjustizministerin betont, dass Anbieter die IP-Zuordnungen oft gar nicht oder nur für wenige Tage speicherten, was zu kurz für die Ermittlungsbehörden sei. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen“, meint Hubig.

„Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen. Dabei gilt: Grundrechte werden gewahrt, gleichzeitig stärken wir die Strafverfolgung im Netz.“ In der SPD war das Vorhaben über die Jahrzehnte besonders umstritten, zuletzt jedoch wurde der innerparteiliche Widerstand gegen das Vorhaben merklich geringer. Der Entwurf sei in enger Abstimmung mit den Bundesinnen- und Bundesdigitalministerien erarbeitet worden, heißt es aus dem Justizressort.

Mit dem Bitkom begrüßt der größte IT-Wirtschaftsverband in der Bundesrepublik nun die neue Vorratsdatenspeicherung. Opfer von Straftaten im Netz müssten darauf vertrauen können, dass Taten erfolgreich verfolgt und Täter identifiziert werden könnten, so Präsident Ralf Wintergerst. „Dafür braucht es eine rechtssichere Regelung, die Strafverfolgung ermöglicht, ohne unverhältnismäßig in Grundrechte einzugreifen.“

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Hubig hofft auf ein Ende der Endlosschleife: „Mit diesem Entwurf haben wir die Chance, eine 20-jährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.“ Bereits 2007 und 2015 hatten jeweils schwarz-rote Bundesregierungen für rechtssicher erklärte Vorratsdatenspeicherungen auf den Weg gebracht. Beide scheiterten am Ende an der rechtlichen Realität und wurden vom Bundesverfassungsgericht eingeschränkt und vom Europäischen Gerichtshof weitgehend verworfen.

Die jetzige Bundesregierung hofft darauf, dass die Richter in Luxemburg dem Vorhaben jetzt positiver gegenüberstehen – zum einen, weil der Umfang im Vergleich zu früheren Versionen kleiner ist, zum anderen, weil die Richter die geopolitische Gemengelage auch dort anders einschätzen könnten. Der Bundestag muss über die neue Vorratsdatenspeicherung noch beraten. Urteile der EuGH-Richter legten die jeweiligen Befürworter und Gegner in der Vergangenheit stets zum eigenen Vorteil aus.

Neben der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung enthält der heute im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf auch eine Regelung zur Ausweitung der Nutzung der Funkzellenabfrage schon auf weniger schwere Straftaten und zur Sicherungsanordnung sonstiger Verkehrsdaten bei Verdacht im Einzelfall. Anbieter sollen dadurch insbesondere verpflichtet werden, die Kommunikationsbeziehungen von Nutzern mit anderen Nutzern für bis zu drei Monate zu speichern. Bei richterlichem Beschluss kann das einmalig um weitere drei Monate verlängert werden. Dieser Ansatz der Datenspeicherung nach einem Anfangsverdacht, der auch als Quick Freeze bezeichnet wird, soll nun zusätzlich statt alternativ zur Vorratsdatenspeicherung kommen.

(mho)