Interoperabilität mit Googles Android: EU-Kommission schlägt Maßnahmen vor
In einem Feststellungsverfahren gegen Google legt die EU-Kommission vorläufige Maßnahmen vor und bittet um Stellungnahmen interessierter Parteien.
Android-Bugdroid vor Smartphone.
(Bild: Primakov/Shutterstock.com)
Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Prüfverfahrens dem US-Konzern Google ihre vorläufigen Ergebnisse übermittelt. Das teilte die Kommission in einer am Sonntag veröffentlichten Presseerklärung mit. Die Google übermittelten Feststellungen skizzieren die Maßnahmen, die das Unternehmen umsetzen soll, um Dritten effektiven Zugang zu den wichtigsten Funktionen von Android zu ermöglichen und deren Interoperabilität zu gewährleisten.
Ende Januar hatte die EU-Kommission das Feststellungsverfahren begonnen und Google eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um etwaige technische Hürden für KI-Assistenten der Mitbewerber auf Android abzubauen. Die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union prüfen, ob Google die EU-Vorgaben nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) einhält und konkurrierende KI-Software in Android fair behandelt.
Interoperabilität für alternative KI-Dienstleister
„Angesichts der sich rasch wandelnden KI-Landschaft ist klar, dass Interoperabilität der Schlüssel ist, um das volle Potenzial dieser Technologien auszuschöpfen“, so Henna Virkkunen, EU-Kommissarin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie. „Diese Maßnahmen werden Android-Geräte für ein breiteres Spektrum an KI-Diensten öffnen, sodass Nutzer die Freiheit haben, die KI-Dienste zu wählen, die ihren Bedürfnissen und Werten am besten entsprechen, ohne dabei auf Funktionalität verzichten zu müssen.“
Die nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sicherstellen, schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung, „dass konkurrierende KI-Dienste effektiv mit Anwendungen auf Android-Geräten interagieren und Aufgaben wie das Versenden von E-Mails über die vom Nutzer bevorzugte E-Mail-App, das Bestellen von Essen oder das Teilen von Fotos mit Freunden ausführen können“.
Derzeit behalte sich Google diese Funktionen weitgehend für die Nutzung durch seine eigenen KI-Angebote auf Android-Smartphones und -Tablets vor, so die Kommission. Die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen würden es Nutzerinnen und Nutzern künftig beispielsweise ermöglichen, konkurrierende KI-Dienste einfach über ein individuelles „Weckwort“ zu aktivieren. Zudem ermöglichten die Maßnahmen, so die Kommission weiter, es konkurrierenden Anbietern von KI-Diensten, Innovationen voranzutreiben und Nutzerinnen und Nutzern auf Android-Smartphones und -Tablets neben den KI-Diensten von Alphabet, wie Gemini, tief integrierte KI-Erlebnisse anzubieten.
„Die heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden Android-Nutzern mehr Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der KI-Dienste bieten, die sie nutzen und in ihr Smartphone integrieren, einschließlich der großen Bandbreite an KI-Diensten, die mit Googles eigener KI konkurrieren“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
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Aufruf zur Stellungnahme
Um sicherzustellen, dass die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, lädt die EU-Kommission interessierte Parteien zur Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Konsultation ein. Diese Stellungnahmen können bis zum 13. Mai eingereicht werden.
Die Kommission kündigt an, die Rückmeldungen der Beteiligten und von Google selbst sorgfältig zu prüfen und die vorgeschlagenen Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen. Den endgültigen Beschluss wird die Aufsichtsbehörde innerhalb von sechs Monaten nach Einleitung des Feststellungsverfahrens am 27. Januar erlassen. Dieser werde dann die endgültigen verbindlichen Maßnahmen enthalten, hieß es.
Der europäische Digital Markets Act (DMA) ist seit November 2022 in Kraft und soll der Marktmacht von sogenannten Gatekeepern wie Google, Amazon oder Apple Grenzen setzen und den Wettbewerb im Digitalsektor fairer machen. Als Gatekeeper oder Torwächter werden laut der EU-Verordnung Unternehmen eingestuft, die zentrale Plattformdienste anbieten und dauerhaft einen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt haben. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die EU-Kommission plant, die Digitalgesetzgebung rund um Digital Services Act (DSA) und DMA im Jahr 2026 entschiedener durchzusetzen.
(akn)