KI-Streit bei Netflix: „Lupin“-Hauptdarsteller erhalten neue Stimmen

Nach aktuellem Stand werden in der vierten Staffel der französischen Erfolgsserie „Lupin“ die beiden Hauptdarsteller andere deutsche Stimmen als bisher haben.

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Im Hintergrund ein Fernseher mit Netflix-Logo, im Vordergrung eine Hand, die einen Knopf auf einer Fernbedienung drückt

(Bild: MAXSHOT.PL / Shutterstock.com)

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Der Widerstand von Sprechern gegen Netflix’ Versuch, sich das Recht einräumen zu lassen, Synchronaufnahmen für KI-Trainingszwecke zu nutzen, soll im Herbst spürbare Folgen haben. So berichtet das Medienmagazin DWDL, dass nach aktuellem Stand bei der 4. Staffel der Erfolgsserie „Lupin“ die Hauptdarsteller Omar Sy und Ludivine Sagnier in der deutschen Fassung nicht mehr von den bisherigen Sprechern Sascha Rotermund und Anne Helm synchronisiert werden.

Beide sollen laut DWDL ihre Unterschrift die sogenannte AOR-Vereinbarung (Assignment of Rights Agreement) verweigern. Auch zwei weitere, nicht namentlich genannte deutsche Sprecher der Serie sollen sich dem Boykott angeschlossen haben.

„Lupin“ ist die erste größere Netflix-Produktion, die vom Streik betroffen ist. Jüngst waren bei „Stranger Things: Tales From ‘85“, der animierten Version der Hit-Serie „Stranger Things“, bereits Peter Flechtner und Carlotta Pahl als die Sprecher der zentralen Figuren Hopper und Eleven ausgetauscht worden – was zu negativen Kommentaren unter dem Trailer auf YouTube führte. Im Abspann der Serie fehlen zudem die Informationen zur deutschen Synchronisation.

Der Verband Deutscher Sprecher:innen (VDS), der zum Streik gegen Netflix aufgerufen hatte, bereitet nach eigenen Angaben aktuell eine Datenschutzbeschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde vor. Damit werde nun eine neutrale Stelle die Vereinbarung juristisch prüfen.

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Netflix hält sich mit Aussagen zum aktuellen Boykott zurück und verweist lediglich auf die mit der Schauspielergewerkschaft BFFS im vergangenen Sommer geschlossenen Vereinbarungen zum Einsatz von KI. Eben um diese Vereinbarung hat einen Streit zwischen VDS und BFFS entfacht: So hält eine vom Sprecherverband beauftragte Kanzlei nicht nur zentrale Klauseln des neuen Vertrags, den Netflix Synchronsprechern vorlegt, für unwirksam beziehungsweise rechtswidrig. Die Rechtsanwaltssozietät Spirit Legal weist in ihrem Gutachten zudem darauf hin, dass die in ihren Augen intransparente und unwirksame Generalklausel aus der BFFS-Vereinbarung auch in der AOR-Vereinbarung auftaucht.

Die Schauspielergewerkschaft hat daraufhin den Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke ihrerseits mit einer gutachterlichen Überprüfung des Gutachtens von Spirit Legal beauftragt. Dessen Urteil fällt eindeutig negativ aus: „Zentrale Schlussfolgerungen dieses Gutachtens beruhen auf unzutreffenden rechtlichen Ausgangspunkten“. VDS-Mitglieder kritisierten daraufhin Wandtkes Mitgliedschaft im BFFS-Beirats. Der BFFS teilte heise online daraufhin mit, dass der Beirat ist weder weisungsgebunden noch in operative oder vertragliche Entscheidungsprozesse involviert. Wandtke sei also auch nicht an den Verhandlungen mit Netflix beteiligt gewesen – auch nicht in beratender Funktion.

(nij)