EU-Kommission unzufrieden mit Metas Kinderschutz

Laut den Geschäftsbedingungen sollten unter 13-Jährige auf Instagram und Facebook gar nicht sein. Doch das stelle der Anbieter nicht ausreichend sicher.

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Smartphone-Display mit Instagram-Logo, auf einer Tastatur liegend.

(Bild: miss.cabul/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Es ist der letzte Zwischenschritt, bevor die EU-Kommission mögliche Strafen unter dem Digital Services Act (DSA) verhängt: die offizielle Feststellung, dass Meta die Risiken unterschätzt, die Kindern auf den Plattformen des Anbieters begegnen. Der EU-Kommission ist es dabei wichtig, auf eines hinzuweisen: Im Europarecht gibt es kein festgeschriebenes Mindestalter – die Altersgrenze hat Meta sich selbst gegeben.

Daraus aber würde die Verpflichtung erwachsen, dafür zu sorgen, dass Kinder sich dort nicht aufhalten könnten. „Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten keine bloßen schriftlichen Erklärungen sein, sondern die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer – einschließlich der Kinder“, so die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen.

Doch dieser Verpflichtung aus dem Digital Services Act komme Meta nicht ausreichend nach. Es reiche etwa aus, ein falsches Geburtsdatum anzugeben. Rund 12 Prozent der Kinder würden auf den Social-Media-Plattformen des Konzerns als Nutzer unterwegs sein, so die EU-Kommission. Das zeige, dass die Schutzmaßnahmen nicht wirken würden, meinen die Beamten. Aus Kommissionskreisen hieß es zur heutigen Maßnahme, dass diese nicht als Stellungnahme in Sachen Mindestalter für Social Media interpretiert werden solle. Es gehe hier ausschließlich um die Durchsetzung der Plattformregulierung der EU unter dem Digital Services Act, nicht um das Definieren eines zulässigen Mindestalters.

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In zwei von vier vor fast zwei Jahren eingeleiteten Verfahren gegen den Anbieter in Sachen Minderjährigenschutz unter dem DSA ist damit die letzte formale Stufe vor einer Beilegung oder Bußgeldverhängung erreicht. Meta kann nun auf die Befunde der EU-Kommission reagieren und bessere Verfahren vorschlagen, wie der Zugang von Kindern auf die Plattformen wirksam begrenzt werden kann. Die weiteren DSA-Verfahren unter anderem wegen süchtigmachender Designs laufen davon unabhängig parallel weiter.

(afl)