Vor Twitter-Übernahme Börsenregeln gebrochen: Musk will „kleine Strafe“ zahlen

Anfang 2022 hat Elon Musk heimlich angefangen, Aktien von Twitter zu kaufen. Damit hat er Geld gespart. Dafür will er nun 1,5 Millionen US-Dollar Strafe zahlen.

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Silhouette von Elon Musk vor dem Twitter-Logo

(Bild: kovop58/Shutterstock.com)

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Elon Musk und die US-Börsenaufsicht SEC haben sich außergerichtlich darauf geeinigt, ein Verfahren über die Aktienkäufe des US-Milliardärs vor der Übernahme von Twitter gegen die Zahlung von 1,5 Millionen US-Dollar beizulegen. Das geht aus einem Dokument hervor, das die Securities and Exchange Commission dem zuständigen Gericht in Washington D.C. vorgelegt hat. Darin heißt es, dass die SEC ihre Klagen fallen lassen wird, sobald das Geld bezahlt ist. Der Vorschlag sieht zudem eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen künftige Verstöße gegen Offenlegungspflichten vor. Noch muss das Gericht aber zustimmen. Laut der SEC wäre es die höchste Strafe, die je für solch ein Vergehen bezahlt worden sei, zitiert Bloomberg. Der Anwalt des Multimilliardärs aber habe die Summe als „geringe Geldstrafe“ abgetan.

Die SEC hatte die Klage im Januar 2025 eingereicht, es ging um den Vorwurf, dass Musk bei der Vorbereitung der Twitter-Übernahme gegen Börsenvorschriften verstoßen hat. Das war bereits damals bekannt geworden. Laut der SEC hätte Musk am 24. März 2022 offenlegen müssen, dass er mehr als fünf Prozent der Anteile an dem Kurznachrichtendienst erworben hat. Weil er das aber nicht getan habe, habe er in den Tagen danach für 500 Millionen US-Dollar weitere Anteile zu einem zu niedrigen Preis erwerben können. Hätten die restlichen Aktionäre und Aktionärinnen von Musks Vorgehen gewusst, hätten sie höhere Preise verlangt, meinte die SEC. Mindestens 150 Millionen US-Dollar habe Musk zu wenig bezahlt. Als das Investment bekannt wurde, war der Aktienpreis nach oben geschnellt.

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Anfang Februar hat die zuständige Richterin einen Versuch von Musk abgewiesen, mit dem er die Klage der Börsenaufsicht ganz loswerden wollte. Musks Anwälte hatten argumentiert, dass die SEC Gesetze nur selektiv angewendet habe und die Klage sein Recht auf freie Meinungsäußerung angreife. Nachdem sie damit gescheitert waren, war offenbar der Weg für die außergerichtliche Einigung frei. Die liegt aber deutlich unter der Forderung der SEC. Die wollte, dass Musk den angeblichen finanziellen Schaden in Höhe von 150 Millionen US-Dollar zurückzahlt – plus eine zusätzliche Strafe. Mit der außergerichtlichen Einigung wäre kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens verbunden, heißt es noch. Rein formal geht es darin auch nicht um Musk persönlich, sondern einen von ihm geführten Treuhandfonds: Die Klage gegen ihn als Privatperson soll separat durch gerichtliche Abweisung aufgelöst werden.

(mho)