Raubkopien für KI-Training: Nächste Sammelklage von Verlagen gegen Meta

In den USA geht die Auseinandersetzung um das Training von KI-Modellen mit Material aus Schattenbibliotheken in die nächste Runde. Wieder geht es um Meta.

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Reihen von Büchern in einer Bibliothek

(Bild: fitfit_95/Shutterstock.com)

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Fünf große Verlage und der Bestseller-Autor Scott Turow haben Klage gegen Meta und Mark Zuckerberg persönlich wegen „eines der massivsten Verstöße gegen das Urheberrecht der Geschichte“ eingereicht. So bezeichnen sie den „illegalen Download urheberrechtlich geschützter Bücher und wissenschaftlicher Artikel von berüchtigten Piraterieseiten“ für das Training der KI-Technik Llama. Getragen wird die Klage unter anderem von der Holtzbrinck-Tochter Macmillan und dem Wissenschaftsverlag Elsevier. Zusammen werfen sie Meta und Zuckerberg vor, dass die Entscheidung, gegen das Urheberrecht zu verstoßen „wohlüberlegt“ gewesen sei. Meta habe nach dem Motto „move fast, and break things“ gehandelt und müsse jetzt reparieren, was zerbrochen sei.


In der Sammelklage (Az.: 1:26-cv-03689), die die Association of American Publishers öffentlich gemacht hat, geht es einmal mehr um das KI-Training mithilfe von Sammlungen urheberrechtlich geschützter Inhalte. In einem früheren Verfahren hatte Meta bereits eingestanden, die Inhalte per BitTorrent von sogenannten Schattenbibliotheken heruntergeladen zu haben. Einmal wurde das damit verteidigt, dass man die Daten aber nicht – per „Seeding“ – weitergegeben habe. Insgesamt geht es um enorme Mengen an Daten, die beim Versuch, das KI-Wettrennen zu gewinnen, besorgt und genutzt wurden. Im Ergebnis sei damit aber auch eine Technik entstanden, die jetzt dazu genutzt werde, um mit den Verlagen und den dort veröffentlichten Autorinnen und Autoren in Konkurrenz zu treten.

Die Klagenden führen weiter aus, wie diese Konkurrenzsituation aussieht. So wird von einem User berichtet, der erklärt, wie Metas Llama-KI mit einer einzigen Aufforderung dazu gebracht worden sei, ein 100 Kapitel langes belletristisches Buch zu verfassen. Zudem habe die Person behauptet, dass die KI-Technik ganze wissenschaftliche Artikel und Lehrbücher verfassen könne. Eine andere Person habe in drei Monaten drei Bücher veröffentlicht und vergessen, den Prompt zu entfernen, mit dem die dafür verantwortliche KI aufgefordert wurde, den Schreibstil an jenen eines Autors anzupassen: „Diese KI-generierten Bücher überschwemmen den weltgrößten Buchmarktplatz Amazon und verdrängen Werke von Menschen.“ Es handle sich bereits jetzt um eine regelrechte Krise.

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Für Meta ist die Klage kein Novum, der Facebook-Konzern steht wegen seines Vorgehens beim KI-Training schon länger im Fokus. Im Sommer hat er sich in einem anderen Verfahren gegen 13 namhafte Autorinnen und Autoren durchgesetzt, aber nur dank der „halbherzigen“ Argumentationsführung der Klagenden. Der juristische Sieg hat aber explizit nicht bedeutet, dass das Vorgehen von Meta rechtmäßig gewesen sei, hat der Richter erklärt. Gegenüber der New York Times hat der Konzern jetzt angekündigt, die neue Klage „aggressiv“ bekämpfen zu wollen: „KI treibt bahnbrechende Innovationen, Produktivität und Kreativität für Einzelpersonen und Unternehmen voran“ und Gerichte hätten festgestellt, dass diese Art des Trainings legal sein könne, behauptet ein Sprecher.

(mho)