Pariser Staatsanwaltschaft macht Ermittlungen gegen X und Musk zu Strafverfahren

Die französischen Ermittlungen gegen X und Elon Musk wurden zu einem Strafverfahren ausgeweitet. Zur Vorlesung der Anklagepunkte wurde er wieder vorgeladen.

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Silhouette von Elon Musk vor dem X-Logo

(Bild: kovop/Shutterstock.com)

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This article is also available in English. It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die französischen Ermittlungen gegen den Kurznachrichtendienst X und Elon Musk sind jetzt offiziell zu einem Strafverfahren geworden. Das berichtet France24 unter Berufung auf die zuständige Pariser Staatsanwaltschaft. Dabei gehe es um die Vorwürfe der Verbreitung von Bildern von sexuellem Kindesmissbrauch, Deepfakes und Desinformation sowie die mutmaßliche Beihilfe zur Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. X-Eigentümer Elon Musk und die ehemalige Geschäftsführerin Linda Yaccarino sollen zu den vorläufigen Anklagepunkten Stellung nehmen. Wenn sie dazu nicht erscheinen, könnten sie aber auch in deren Abwesenheit verlesen werden, heißt es weiter.

Die Ermittlungen der Pariser Staatsanwaltschaft waren vor über einem Jahr eingeleitet worden, anfangs wegen des Vorwurfs, dass Algorithmen auf X verändert worden sein sollen, um rechtsextremen Inhalten mehr Aufmerksamkeit zu bescheren. Im Herbst waren die berichteten Fälle von Holocaustleugnung durch den Chatbot Grok hinzugekommen, die unter anderem vom Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau publik gemacht worden waren. Die KI hatte damals Text generiert, in dem es hieß, der Massenmord durch die Nationalsozialisten habe nicht stattgefunden. Anfang Februar waren die Räumlichkeiten von X in Paris dann durchsucht und erste Vorladungen an Elon Musk und Linda Yaccarino ausgesprochen worden. Denen waren beide im April nicht nachgekommen.

Der Kurznachrichtendienst X selbst hatte nach der Razzia Anfang Februar entgegnet, die Vorwürfe seien „unbegründet“. Die Durchsuchung habe die Redefreiheit gefährdet und bei X werde man die eigenen Grundrechte sowie die der Nutzer verteidigen. Musk beschimpfte die französischen Ermittler in einer Reaktion auf X gar als „geistig Behinderte“. Der Kurznachrichtendienst gehört dessen KI-Unternehmen xAI, das wiederum von dem Raumfahrtunternehmen SpaceX übernommen wurde. Die US-Regierung hat bereits mitgeteilt, dass sie bei den Ermittlungen nicht kooperieren will. Das dürfte sich nach der Einleitung eines Verfahrens nicht ändern. Musk hat enge Beziehungen zur Trump-Regierung, für die er vor einem Jahr massive Sparmaßnahmen umsetzen sollte.

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Elon Musk hat 2022 Twitter gekauft und den Kurznachrichtendienst später in X umbenannt. Yaccarino war bis Anfang Juli 2025 Geschäftsführerin des sozialen Netzwerks und damit zu jenem Zeitpunkt, um den es bei den Ermittlungen geht, in verantwortlicher Position. Musk behauptet schon länger, dass in Europa die Redefreiheit in Bezug auf solche Meinungen eingeschränkt werde. Rückendeckung bekam er dabei sogar von US-Vizepräsident JD Vance. Außer in Frankreich laufen auch auf Grundlage europäischer Digitalgesetze mehrere Untersuchungen und Verfahren gegen Musks Plattform. Die US-Regierung von Präsident Donald Trump behauptet, Brüssel betreibe Zensur.

(mho)