Finanzministerium will Rechnungssignatur streichen

In einem Diskussionspapier schlägt das Bundesfinanzministerium den Ländern vor, elektronische und Papierrechnungen vollständig gleichzustellen. Dadurch entfällt die bisherige Pflicht, elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 97 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Am Mittwoch wollen die Abteilungsleiter der Finanzministerien des Bundes und der Länder nicht nur über Änderungen beim Einkommensteuerrecht sprechen. In seinem Diskussionspapier schlägt das Bundesfinanzministerium auch vor, bei der elektronischen Rechnung ganz auf die Signatur zu verzichten.

In dem heise online vorliegenden Papier heißt es: "Das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts bleiben als abstrakte Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Anerkennung von elektronischen Rechnungen bestehen; jedoch werden die sonstigen Vorgaben für elektronische Rechnungen aufgegeben. Somit sind keine technischen Verfahren mehr vorgegeben, die die Unternehmen verwenden müssen." Wie bei Papierrechnungen müsse der Empfänger die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts prüfen. Als beispielhafte Verfahren dafür nennt der Diskussionsentwurf die qualifizierte digitale Signatur und das EDIFACT-Verfahren. Die Änderung soll zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.

Bislang schreibt §14 des Umsatzsteuergesetzes für elektronisch übermittelte Rechnungen eine qualifizierte digitale Signatur vor, damit der Empfänger die Vorsteuer für sie beim Finanzamt geltend machen kann. Diese Regelung beruht auf einer EU-Direktive von 2006, die Mitte dieses Jahres geändert wurde. Die neue Direktive sieht die vollständige Gleichstellung von Papier- und elektronischen Rechnungen vor und muss von den Mitgliedsstaaten bis 2013 umgesetzt werden.

TeleTrusT e.V., der Verband der deutschen IT-Sicherheitsfirmen, äußerte sich auf Nachfrage von heise online zustimmend zu dem Vorhaben. "Das Bundesfinanzministerium legt den Schwerpunkt eindeutig auf die qualifizierte Signatur und auf gesicherten EDI-Datenverkehr. Der von der EU vorgesehene neue dritte Weg der 'internen Kontrollen und Prozessbeschreibungen' spielt keine Rolle." Auch der VeR (Verband elektronische Rechnung) sieht die Gleichstellung der Rechnungen positiv., sieht allerdings "ein Risiko darin, dass keine konkreten Anforderungen an die eingesetzten Kontrollverfahren definiert werden". Weiter stellt sich für den VeR "die Frage, welche Verfahren rechtssicher sind". Der Gesetzgeber solle entsprechende Richtlinien ausarbeiten. Außerdem weist der Verband darauf hin, dass Unternehmen mit der elektronischen Signatur "technisch aufwendige Kontrollmechanismen" vermeiden könnten. (ck)