Pflicht zur elektronischen Bilanz-Übermittlung wird verschoben

Die Einführung der E-Bilanz sollte eigentlich verpflichtend ab 2011 erfolgen. Weil es zeitliche Probleme mit den dazugehörigen Softwarelösungen und der Konkretisierung der Vorschriften gibt, wird die Einführung voraussichtlich um ein Jahr verschoben.

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Von
  • Marzena Sicking

Die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen an das Finanzamt wird Pflicht. Die Regelung nach dem § 5b EstG ist bereits am 1. Januar 2009 in Kraft getreten und erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (§52 Absatz 15a EstG ) – in der Regel also ab 2011.

Wie es im Bundessteuerblatt heißt, ist die sogenannte "E-Bilanz" in Form eines XBRL-Datensatzes (eXtensible Business Reporting Language) zu übermitteln, einem international verbreiteten Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Der Standard XBRL ermöglicht es, Daten in standardisierter Form aufzubereiten und mehrfach – etwa neben der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern, Aufsichtsbehörden oder Finanzbehörden – zu nutzen.

Verbände und Unternehmen laufen allerdings Sturm gegen die geplante Einführung zum Jahresende. So beklagt beispielsweise der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) die "alleinige Entlastung der Finanzverwaltung auf Kosten der Steuerpflichtigen" und fordert eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um zwei Jahre: Durch die Einführung der E-Bilanz entstehe für die Unternehmen vor allem durch die Veränderung der internen Prozesse, IT-Anpassungen und Einarbeitung sowie Schulung von Mitarbeitern eine erhebliche Mehrbelastung. Um zusätzliche Belastungen durch spätere Nachbuchungen zu verhindern, müsste die Taxonomie bereits zum 1.1.2011 eingeführt werden. Softwarelösungen stehen jedoch voraussichtlich frühestens zum 1.1.2012 zur Verfügung.

Kritisiert wird außerdem der Umfang der Taxonomie. So ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu bestimmen. Und der Umfang ist im Vergleich zur Bilanz in Papierform deutlich angestiegen, was auch einen größeren Aufwand für Unternehmen zur Folge hat: Allein die Gewinn- und Verlustrechnung hat nach Schätzungen des Deutschen Steuerverbandes einen Umfang von weit mehr als 100 Pflichtangaben, denen handelsrechtlich – mit Unterangaben – nur 26 gegenüberstehen. Bei Personengesellschaften hat die Gliederungstiefe bereits einen vierstelligen Umfang. "Damit wird das Ziel des Bürokratieabbaus gänzlich verfehlt", kritisiert der DstV. Stattdessen führe die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben auf die Steuerpflichtigen bei diesen zu einem erheblichen technischen, organisatorischen und finanziellen Mehraufwand.

Nur in "Härtefällen" kann die Finanzbehörde auf eine elektronische Übermittlung der Daten verzichten. Unternehmer müssen dafür einen entsprechenden Antrag stellen und nachweisen, dass die elektronische Übermittlung der Daten für sie wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Anschaffung der notwendigen Technik einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten würde oder der Unternehmer aufgrund seiner "individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten" nicht oder nur eingeschränkt in der Lage wäre, die Daten zu übermitteln. Wer beruflich in der IT-Branche tätig ist, dem dürfte es allerdings schwer fallen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass er die nötige Technik oder Kenntnisse nicht besitzt. Hier sollte die E-Bilanz lieber rechtzeitig übermittelt werden, sonst droht ein Zwangsgeld (§§ 328 ff. AO)

Doch nun scheinen die Proteste der Wirtschaft doch noch Wirkung zu zeigen: Offenbar will das Bundesfinanzministerium erst Ende diesen Jahres die Vorschriften für die elektronische Bilanz weiter konkretisieren, so dass den Unternehmen nur ein kurzes Zeitfenster bliebe, um ihr Buchungssystem bis Januar 2011 umzustellen. Weil auch das Bundesfinanzministerium einsieht, dass dies kaum realisierbar ist, soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 17.12.2010 eine Verschiebung um ein Jahr "durchwinken". (Marzena Sicking) / (map)
(masi)