EU-Parlament für klare Begrenzung des transatlantischen Datentransfers

Die Abgeordneten haben eine Resolution zur Übermittlung von Fluggastdaten an Drittländer beschlossen, wonach die Informationen nicht zur Profilbildung genutzt werden dürfen. Sie begrüßen den Vorschlag für ein allgemeines Datenschutz-Abkommen mit den USA.

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Das EU-Parlament begrüßt die Pläne der EU-Kommission für ein übergreifendes Konzept, das für Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten an Drittländer wie die USA oder Kanada gelten soll. In einer dazu am Donnerstag verabschiedeten Resolution machen die Abgeordneten erneut deutlich, dass die sensiblen Informationen der mit den sogenannten Passenger Name Records (PNR) "unter keinen Umständen für die gezielte Extraktion von Daten" oder "die Erstellung von Personenprofilen" verwendet werden dürfen. Sie fordern die Kommission auf, den Unterschied zwischen der vorgesehenen Nutzung von PNR zur "Risikoabschätzung" und dem unerwünschten "Profiling" zu erläutern.

Die Parlamentarier betonen, dass "bilaterale Vereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und den USA" neben den laufenden Verhandlungen dem Grundsatz der "loyalen Zusammenarbeit" der EU-Institutionen entgegenstünden. Hintergrund ist, dass die Geltung von Abkommen zum Datentransfer zwischen einzelnen Mitgliedsstaaten und Washington im EU-Rat noch umstritten ist. Vor allem Großbritannien, Frankreich und Österreich sperren sich derzeit noch gegen das übergreifende Konzept, das bilaterale Verabredungen in Frage stellen würde.

Weiter bekräftigt die Bürgervertretung ihre Aufforderung an die Kommission, konkrete Beweise vorzulegen, dass die "Verarbeitung von Fluggastdatensätzen" überhaupt notwendig sei. In der Aussprache über die Entschließung am Mittwoch hatten mehrere Abgeordnete Zweifel geäußert, dass die Auswertung der PNR überhaupt der Terrorabwehr dienlich sei. Innenkommissarin Cecilia Malmström versprach, dass sie Beweise dafür nachliefern werde. Das Parlament erneuert außerdem seine Aufforderung an die Kommission, "weniger eingreifende Alternativen zu prüfen". Zuvor hatte auch der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Nachbesserungen beim Flugdatentransfer gefordert.

Die Abgeordneten gehen in der Resolution auch auf das geplante allgemeine Datenschutz-Abkommen mit den USA ein, das sie "mit Nachdruck" unterstützen. Dabei seien die verbindlichen Ziele in der Empfehlung der Kommission an den Rat zur Genehmigung der Aufnahme entsprechender Verhandlungen "wesentlich". Dies gelte auch für einen frühzeitigen Start der Verhandlungen über durchsetzbare Datenschutzrechte im Einklang mit der Grundrechtscharte der EU und der Datenschutz-Richtlinie von 2005. (vbr)