Sasser/Netsky-Programmierer legt umfassendes Geständnis ab

Im Prozess um die Computerattacken der Internet-Würmer Sasser und Netsky hat der Angeklagte zum Prozessauftakt die Programmierung und Verbreitung der Schädlinge gestanden.

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  • dpa

Im Prozess um die Computerattacken der Internet-Würmer Sasser und Netsky hat der Angeklagte zum Prozessauftakt die Programmierung und Verbreitung der Schädlinge gestanden. Der 19-Jährige aus dem niedersächsischen Waffensen (Kreis Rotenburg/Wümme) habe am Dienstag ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte die Sprecherin des Landgerichts in Verden, Katharina Krützfeldt. Im vergangenen Jahr hatten die virtuellen Schädlinge weltweit Computersysteme lahm gelegt und sollen damit Schäden in Millionenhöhe verursacht haben.

Der Schaden laut Anklageschrift beläuft sich jedoch nur auf 130.000 Euro. "Im Prozess geht es auch um die wirkliche Schadenshöhe, die sicher im Millionenbereich liegt", sagte Oberstaatsanwältin Silke Streichsbier. Zudem seien bisher 143 Geschädigte namentlich bekannt. Strafanzeigen größerer Unternehmen aus dem In- und Ausland lägen nicht vor. Virenexperten vermuten, dass diese sich bewusst zurückhalten. Sollte sich herausstellen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen unzureichend oder lückenhaft waren, könnten die Firmen schnell in die Kritik geraten.

Der Computerfreak sitzt wegen Datenveränderung in acht Fällen, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe auf der Anklagebank. Das Verfahren findet nach dem Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dem Angeklagten, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, droht nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Sie darf nach dem Gesetz nur verhängt werden, wenn beim Täter schädliche Neigungen vorliegen oder die besondere Schwere der Schuld gegeben ist. "Vorstellbar sind ansonsten Zuchtmittel wie Verwarnung, gemeinnützige Arbeit oder Jugendarrest", sagte Krützfeldt.

In der Anklageschrift werden 173 Zeugen genannt, von denen aber insgesamt nur fünf gehört werden sollen, unter anderem ein Mitarbeiter einer Anti-Virenfirma und Vertreter geschädigter Firmen. Bereits nach drei Verhandlungstagen ist am Donnerstag laut Staatsanwaltschaft mit einem Urteil zu rechnen.

Im Mai 2004 hatte Sasser sich über eine schon länger bekannte Schwachstelle von Microsoft-Betriebssystemen XP und 2000 in die Rechner eingeschleust. Bei fehlgeschlagenen Infektionsversuchen schalteten sich die Rechner selbstständig ab. Bei einem Neustart wiederholte sich die Prozedur. Der Wurm fand seinen eigenen Weg durchs Netz und infizierte weitere Computer. Netsky attackierte per E-Mail fremde Rechner. Dadurch wurden unter anderem Computeranlagen in zwei Bildungseinrichtungen und einer Medizinfirma gestört.

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(dpa) / (pmz)