Berufungsinstanz senkt Haftstrafen für Pirate-Bay-Gründer

Das Stockholmer Oberlandesgericht hat die jeweils einjährigen Haftstrafen für drei der vier Angeklagten zwar gesenkt, die Summe des von den Ex-Piraten zu zahlenden Schadensersatzes dagegen deutlich angehoben.

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Die Initiatoren des umstrittenen Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay sind auch in zweiter Instanz wegen Verletzung des Urheberrechts zu Haft und Schadensersatz verurteilt worden. Im Berufungsverfahren senkte das Stockholmer Oberlandesgericht die Gefängnisstrafe für die drei angeklagten Schweden am Freitag von je einem Jahr auf vier, acht und zehn Monate. Gleichzeitig erhöhten die Richter die Schadensersatzsumme von 30 auf insgesamt 46 Millionen schwedische Kronen (knapp 5 Millionen Euro).

Der ehemalige Sprecher des Torrent-Trackers und Gründer des Belohndienstes Flattr, Peter Sunde, soll für acht Monate hinter Gitter, Fredrik Neij für zehn Monate. Der umstrittene Investor Carl Lundström erhielt eine Haftstrafe von vier Monaten. Die drei Verurteilten müssen den Schadenersatz zu gleichen Teilen aufbringen. Das Verfahren gegen den dritten Pirate-Bay-Gründer Gottfrid Svartholm wurde abgetrennt, weil er aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozess teilnehmen konnte.

Den vier Männern wird vorgeworfen, Millionen Internetnutzern mit The Pirate Bay ein Forum für massive Urheberrechtsverletzungen zu bieten. Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Sie verwiesen darauf, dass die Website selbst kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten habe. Sie vermittle lediglich entsprechende Verbindungen. Vorwürfe der Verteidigung, ein an dem Verfahren beteiligter Richter seien befangen, hatte die Justiz zurückgewiesen. Es gilt als sicher, dass der Fall auch in dritter Instanz vor dem Obersten Gericht in Stockholm neu verhandelt wird. (vbr)