LKA-Chef Kolmey: Internet-Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern

Der neue niedersächsische LKA-Chef Kolmey hat sich in den Chor derer eingereiht, die eine Verpflichtung zur längerfristigen Speicherung von Verbindungsdaten für Telekommunikationsdienstleister fordern.

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  • dpa

Der neue Direktor des niedersächsischen Landeskriminalamts (LKA), Uwe Kolmey, hat sich in Hannover dafür ausgesprochen, dass Internet-Provider im Interesse der Kriminalitätsbekämpfung die Verbindungsdaten ihrer Kunden länger als bisher speichern sollen. Eine Speicherung von weniger als einem Jahr ergebe aus polizeilicher Sicht keinen Sinn, so Kolmey, denn die Polizei erhalte Hinweise über Internet-relevante Straftaten nicht immer schnell genug, um rechtzeitig die nötigen Auskünfte von den zuständigen Providern abfordern zu können. Wenn es etwa um die Verbreitung von Kinderpornografie geht, sei es durchaus wahrscheinlich, dass es erst dann zu einer Anzeige komme, wenn das Einstellen des betreffenden Materials ins Netz bereits Monate zurückliege.

Bislang werden Daten von Internet- und Telefonverbindungen in der Regel für Abrechnungszwecke, zum Nachweis bei strittigen Nutzungsentgelten sowie aufrund technischer Abläufe je nach Provider bis zu drei Monaten gespeichert, wobei die Notwendigkeit der Speicherung gegebenenfalls belegt werden muss. Erst kürzlich hat ein T-Online-Flatrate-Kunde erfolgreich dagegen geklagt, dass seine IP-Daten gespeichert werden – das betreffende Urteil des Amtsgerichts Darmstadt ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur grundsätzlichen Speicherung oder gar einen Mindestzeitraum dafür gibt es bis dato nicht. Auf europäischer Ebene wird jedoch derzeit ein Rahmenentwurf geprüft, der eine Verpflichtung zur Datenspeicherung über einen Zeitraum bis zu drei Jahren vorsieht.

Mit seiner Forderung nach einer längerfristigen obligatorischen Speicherung steht Kolmey, der erst am vergangenen Donnerstag in sein Amt als LKA-Direktor eingeführt wurde, nicht allein. Auch andere Amtsträger haben in letzter Zeit ähnliche Standpunkte vertreten – als Beispiel der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech und Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm. Hingegen sehen Industrie und Datenschützer dergleichen sehr kritisch.

Zu den Bereichen, in denen das Internet als "Tatmittel" genutzt werde, gehören LKA-Chef Kolmey zufolge neben Kinderpornografie auch Rechtsextremismus und Wirtschaftskriminalität. Stärkere Unterstützung aus der Allgemeinheit könne dabei die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden sehr erleichtern: "Die Menschen müssen noch mehr darüber aufgeklärt werden. Wichtig wäre auch, dass die Provider auf freiwilliger Basis selbst das Netz sauber halten – etwa durch Filtersoftware, eigene Recherchen und das Löschen entsprechender Inhalte." Mangelnder Mut sei ein Handicap: Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität trauten sich Zeugen oft nicht, sich an die Polizei zu wenden. Die Behörden seien aber auf Hinweise, speziell aus betroffenen Firmen, angewiesen. Ein Projekt des LKA, das die Abgabe anonymer Hinweise auf solche Straftaten per E-Mail ermögliche, habe bislang gute Erfolge verzeichnet: Seit Ende Oktober 2003 seien 725 entsprechende Hinweise bei den niedersächsischen Kriminalbeamten eingegangen, davon 354 von strafrechtlicher Bedeutung.

"Generell wäre es wichtig, die Telefonüberwachung auf Delikte wie bandenmäßigen Betrug und Untreue sowie Korruption auszudehnen", so Kolmey. Außerdem sei es notwendig, eine Kronzeugenregelung einzuführen und ein Korruptionsregister für Firmen, die in Bestechungsfällen kriminell aktiv geworden seien, aufzubauen.

(dpa) / (psz)