Präzedenzfall für Linkhaftung in Griechenland

Im Fall des griechischen Blogportal-Betreibers, der wegen eines Links zu einer Satireseite über den umstrittenen Fernsehprediger Dimosthenis Liakopoulos verhaftet wurde, hat ein Richter eine Voruntersuchung veranlasst.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 50 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Monika Ermert

Im Fall des griechischen Blogportal-Betreibers, der Ende Oktober aufgrund eines Links für eine Nacht in Haft genommen wurde, hat ein Richter eine Voruntersuchung veranlasst. "Ich wurde um 17 Uhr verhaftet und am folgenden Morgen dem Staatsanwalt vorgeführt. Der Richter hatte dann entschieden, es bedürfe weiterer Voruntersuchungen, bevor die Klage offiziell eingereicht wird", teilte Antonis Tsipropoulos nunmehr auf Anfrage von heise online mit.

Tsipropoulos wollte selbst den Namen der Person, die gegen ihn Anzeige erstattet hatte, nicht nennen. "Das Gesetz verbietet mir, den Namen der Person zu nennen, da in dem Fall noch ermittelt wird und er daher geheim sein soll", erklärte er. Ein griechischer Jurist bestätigte aber gegenüber heise online die Berichte, dass die Anzeige von der TV-Berühmtheit Dimosthenis Liakopoulos kam. Der beanstandete Link führte zu einer Satireseite über die Theorien des umstrittenen Fernsehpredigers. Auch griechische Historiker und die griechisch-orthodoxe Kirche hatte schon Anstoß an den Theorien von Liakopoulos genommen.

Anfragen von heise online und anderen Journalisten an Tsipropoulos, am Rande des ersten Treffens des Internet Governance Forum in Athen Auskunft zu geben, hatte er zuerst abgelehnt. Die Verhaftung, die kurz vor dem am Montag vergangener Woche gestarteten IGF erfolgte, hatte für Unruhe beim Forum gesorgt, das sich unter anderem mit dem Thema Meinungsfreiheit im Netz beschäftigte. Verschiedene griechische Regierungsmitglieder hatten Fragen internationaler Journalisten barsch zurückgewiesen beziehungsweise erklärt, dass man gegen durch Blogger verbreitete Unwahrheiten vorgehen müsse.

Tsipropoulos teilte nun mit, er sei vor seiner Verhaftung nicht abgemahnt oder über die Anzeige informiert worden. "Vorerst bleibe ich angeklagt, weil ich einen RSS-Dienst auf meiner Seite hatte und in einem der aufgenommenen Blogs eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens satirisch angegriffen wurde. Allerdings ist der Fall eben noch in einer Ermittlungsphase. Der Verhandlungstermin wird erst bekannt gegeben, wenn die abgeschlossen ist." Ihm sei kein anderer Fall zur rechtlichen Beurteilung von Hyperlinks bekannt. "Ich rechne damit, dass die Justiz dazu nun offiziell eine Position einnehmen wird." Auf seiner Webseite hat Tsipropoulos schon einmal den Paragraph zur Meinungsfreiheit aus der griechischen Verfassung und das Prinzip der abgestuften Verantwortlichkeit aus der E-Commerce Direktive zitiert. Auf die Frage, was in seinem Fall falsch gelaufen sei, meinte er, mangelndes Wissen übers Internet sei wohl der Hauptgrund. (Monika Ermert) / (jk)