Wikileaks-Mitgründer Julian Assange kommt auf Kaution frei

Das höchste britische Zivilgericht hat am Donnerstag die Entlassung Assanges aus dem Gefängnis gegen Kaution und unter strengen Auflagen bestätigt. Spätestens am 11. Januar wird dann die eigentliche Anhörung über das Auslieferungsbegehren aus Schweden stattfinden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Wikileaks-Mitgründer Julian Assange darf das Gefängnis in London verlassen. Das entschied das höchste britische Zivilgericht am Donnerstag in zweiter Instanz. Der 39 Jahre alte Australier saß wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs zweier Frauen auf Grundlage eines EU-weiten Haftbefehls aus Schweden seit mehr als einer Woche in Untersuchungshaft.

Korrigiert wurde unterdessen die Angabe, die schwedische Staatsanwaltschaft habe Berufung gegen die Entscheidung eines Londoner Gerichts vom Dienstag eingelegt, Assange gegen Kaution und unter strengen Auflagen aus dem Wandsworth Prison zu entlassen. "Wir haben damit nichts zu tun, hier handeln die Londoner Staatsanwälte ohne uns", erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Stockholm.

Assanges Unterstützer – unter ihnen auch Prominente wie Bianca Jagger – trugen Geld für die vom Gericht geforderte Kaution von 200.000 britischen Pfund in bar (rund 240.000 Euro) zusammen. Außerdem werden 40.000 Pfund an zusätzlichen Sicherheitsgarantien benötigt.

Spätestens am 11. Januar wird dann die eigentliche Anhörung über das Auslieferungsbegehren aus Schweden stattfinden. Assange bestreitet die Anschuldigungen von zwei Schwedinnen, wonach er im August ungeschützten Sex erzwungen haben soll.

In den USA würden Bundesanwälte derzeit rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie Assange wegen seiner Wikileaks-Veröffentlichungen der Prozess gemacht werden könne, berichtet die New York Times am Donnerstag. Sollten Beweise gefunden werden, dass Assange direkt zur Veröffentlichung vertraulicher Dokumente angestiftet habe, drohe ihm ein Verfahren wegen Verschwörung. (pmz)