Forschungsverbund erarbeitet Auditmethoden für Biobanken-Datenschutz

Künftig soll es für Biobanken, in denen menschliche Körpersubstanzen wie Zellen, Gewebe, Blut oder DNA gesammelt werden, eine Art Prüfsiegel geben, das den datenschutzkonformen Umgang mit Proben und Daten der Spender bestätigt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Am heutigen Dienstag hat ein interdisziplinärer Forschungsverbund seine Arbeit aufgenommen, der Methoden und Kriterien zur Analyse von Schwachstellen in Datenschutzmanagement-Systemen für Biobanken entwickeln soll. An dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekt "bdc\AUDIT" sind die Kieler Christian-Albrechts-Universität (Institut für Informatik, Arbeitsgruppe Kommunikationssysteme), die Universität Hamburg (Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt) sowie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beteiligt.

In Biobanken werden menschliche Körpersubstanzen (Zellen, Gewebe, Blut und DNA) gesammelt, die mit personenbezogenen Daten über ihre Spender verknüpft sind. Ziel ist die Untersuchung von Krankheitsursachen und die Entwicklung neuer Therapien. In Deutschland gibt es bereits eine Großzahl von Biobanken, die meist bei den Medizinischen Hochschulen angesiedelt sind. Häufig handelt es sich dabei um kleinere, auf bestimmte Krankheiten bezogene Sammlungen. Aber auch biotechnologische und pharmazeutische Unternehmen bauen zunehmend eigene Biobanken auf und verfolgen damit ein kommerzielles Interesse.

Spender, die Körpermaterialien und personenbezogene Informationen für die Biobank-Forschung zur Verfügung stellen, haben ein Recht auf den Schutz ihrer Daten vor Missbrauch. Der Betreiber einer Biobank ist deshalb gehalten, ein umfassendes Datenschutzmanagement-System zu entwickeln und zu betreiben. Das ULD bietet bereits ein Verfahren an, mit dem solche Systeme schon vor ihrer Realisierung überprüft werden können. Ziel von "bdc\AUDIT" ist es, die Methoden und Kriterien für diesen Überprüfungsprozess weiterzuentwickeln und auf unterschiedliche Datenschutzmanagement-Systeme anwendbar zu machen.

So sollen Biobank-Betreiber künftig einen Nachweis erhalten, dass eine unabhängige Prüfstelle den professionellen, rechtssicheren und datenschutzkonformen Umgang mit den personenbezogenen Proben und Daten der Spender bestätigt hat. Der 25-köpfige Nationale Ethikrat hatte vor zwei Jahren eine Stellungnahme zum Thema "Biobanken für die Forschung" (PDF-Datei) herausgegeben, in der darauf hingewiesen wird, dass das sonst angewandte Prinzip der informierten Einwilligung der Spender in eine Nutzung der Daten insbesondere im Bereich der Forschung neu überdacht und durch zusätzliche Regelungen flankiert werden müsse. (pmz)