Kritik an Gesetzesentwurf zur Button-Lösung wird lauter

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet, mit dem das Bundesjustizministerium Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen möchte, wird vom DIHK kritisch gesehen. Der Verband favorisiert einen anderen Ansatz.

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Von
  • Marzena Sicking

Die sogenannte "Button-Lösung" für den Internethandel gerät zunehmend in die Kritik. Als einer der ersten Experten meldete sich Rechtsanwalt Johannes Richard zu Wort und äußerte exklusiv gegenüber heise resale seine Bedenken. Nun hat sich auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zu Wort gemeldet und das Vorhaben stark kritisiert.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung eines Buttons vor, mit dem die Verbraucher bestätigen sollen, dass sie über die anfallenden Kosten informiert wurden und ihnen somit bewusst ist, dass sie z.B. dabei sind, ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen. Damit soll den Kostenfallen im Internet ein Riegel vorgeschoben werden.

Dummerweise werden aber nicht nur die "schwarzen Schafe" zur Buttonlösung verdonnert, sondern der gesamte – und größtenteils seriöse – Internethandel gleich mit. Ein Ding der Unmöglichkeit, findet der DIHK. Das Bundesjustizministerium nehme damit die gesamte Branche in die Verantwortung, also etwa 200.000 Unternehmen. Die Einführung des Buttons würde die Firmen geschätzte 50 Millionen Euro kosten. Der DIHK glaubt nicht, dass dies tatsächlich eine brauchbare Lösung ist, sondern geht davon aus, dass Kriminelle sehr schnell einen Weg finden werden, auch diesen Punkt zu umgehen.

Ärger fürchtet der Verband vor allem für die seriösen Vertreter der Branche. So sei es mit den Umstellungskosten nicht getan. Auch eine Abmahnwelle befürchtet der DIHK. Denn wer es nicht schafft, seinen Shop rechtzeitig anzupassen, begeht einen Wettbewerbsverstoß, der mit Kosten von bis zu 2.000 Euro abgemahnt werden kann. Ein gefundenes Fressen für professionelle Abmahner. Dem Schutz des Verbrauchers ist damit aber immer noch nicht gedient.

Um Verbraucher vor unseriösen Anbietern und den Online-Handel vor unberechenbaren Folgen einer Button-Lösung zu schützen, fordert der DIHK den Gesetzesentwurf zu vergessen und lieber den Vollzug zu stärken. Denn neue gesetzliche Regelungen seien gar nicht erforderlich, könnten bereits mit geltendem Recht angefochten und bestraft werden. Auch regt der DIHK die Informationspflichten im Online-Handel gegenüber den Verbrauchern "auf das notwendige Maß" zu reduzieren. Denn die bestehnde Intransparenz sei durchaus auch auf die überzogenen Informationspflichten zurückzuführen. Deutlicher ausgedrückt: müsste sich der Verbraucher nicht durch einen mehrseitigen Paragraphendschungel durcharbeiten, sondern nur einige wenige Punkte zur Kenntnis nehmen, dann würde er diese vielleicht auch lesen und die Gefahren auf Kostenfallen im Kleingedruckten wären deutlich geringer. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)