Evaluierungsbericht zur Durchsetzungsrichtlinie bei geistigem Eigentum veröffentlicht

Die Verletzung geistigen Eigentums in Europa hat nach Ansicht der EU-Kommission alarmierende Ausmaße angenommen. Das lässt sich zumindest einem lange erwarteten Evaluierungsbericht zur Wirksamkeit der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie entnehmen.

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Von
  • Monika Ermert

Die Verletzung geistigen Eigentums in Europa hat nach Ansicht der EU-Kommission alarmierende Ausmaße angenommen. Das schreibt die Kommission in dem seit langem erwarteten und noch kurz vor Weihnachten veröffentlichten Evaluierungsbericht zur Wirksamkeit der sogenannten Durchsetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 (IPRED). Zwar habe diese Richtlinie Fortschritte in Richtung eines einheitlichen Schutzstandards gegen Urheberrechts-, Patentrechts- und Markenrechtsverletzungen gebracht, wegen der "beispiellose Zunahme" an Möglichkeiten, via Internet geistiges Eigentum zu verletzen, empfiehlt die Kommission aber unter anderem, die Vermittler solcher Möglichkeiten noch stärker in den Kampf einzubeziehen.

Die Kommission zeichnet in ihrem Bericht ein düsteres Bild vom Internet als Ort regelmäßiger Rechtsverletzungen: "Waren, durch die Rechte des geistigen Eigentums verletzt werden, werden im Internet zum Kauf angeboten. Suchmaschinen ermöglichen es Betrügern häufig, Internetnutzer für ihre zum Kauf oder als Download verfügbaren rechtswidrigen Angebote zu interessieren. Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe, teilweise deshalb, weil die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte", heißt es in dem Bericht. Daher begehen laut Kommission "viele gesetzestreue Bürger massive Verletzungen des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Form von illegalem Hochladen und illegaler Verbreitung geschützter Inhalte". Aus Sicht der Kommissionsbeamten "müssen daher die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden".

Unter anderem könnten laut Kommission höhere – und damit abschreckendere – Schadensersatzsummen angedacht werden. Domain-Piraterie, die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Produktpiraterie oder sonstige Formen von "Wettbewerb am Rande des Gesetzes" seien möglicherweise noch zu wenig berücksichtigt. Mit Blick auf die Vermittler würde die Kommission gerne klar stellen, dass gerichtliche Anordnungen nicht von der eingeschränkten Haftung der Vermittler abhängig gemacht werden.

Ganz generell deuteten Erkenntnisse aus einem zusätzlichen Arbeitspapier der Kommission darauf hin, "dass die derzeit verfügbaren legislativen und nicht legislativen Instrumente nicht ausreichen, um Online-Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums wirksam zu bekämpfen". Das entsprechende Arbeitspapier ist auf der Kommissionsseite vorläufig nicht zu finden. Recht knapp fällt auch die Beurteilung der Situation in den Mitgliedsstaaten aus. Da die Richtlinie teilweise erst 2009 umgesetzt wurde, seien die Erfahrungen mit ihrer Anwendung "nur begrenzt und es wurde nur von wenigen Gerichtsverfahren berichtet".

Die Kommission habe daher nicht die offiziell vorgesehene "kritische wirtschaftliche Analyse der Auswirkungen der Richtlinie auf die Innovation und die Entwicklung der Informationsgesellschaft" vornehmen können. Zuflucht sucht die Kommission bei der Folgeabschätzung bei "zahlreichen Studien" (zitiert wird eine größere OECD-Studie) und bei Angaben der Rechteinhaber. Laut diesen, schreibt die Kommission etwa, "scheint Schadensersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken". Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, "dass der von Gerichten verhängte Schadensersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen".

EU-Gremien, Verbände und die interessierte Öffentlichkeit sind zu Stellungnahmen bis zum 31. März aufgerufen. Für die kommenden Monate hat die Kommission ein "Gesamtpaket" zum geistigen Eigentum angekündigt, in dem auch die noch nicht harmonisierten Strafrechtsfragen sowie das Thema "verwaiste Werke " und das Lizenzwirrwarr in der EU angegangen werden soll. (pmz)