Mehrwert von Vorratsdaten bei der Strafverfolgung erneut angezweifelt

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat anhand einer Untersuchung der polizeilichen Kriminalstatistik herausgefunden, dass die pauschale Protokollierung von Nutzerspuren bei der Aufklärung schwerer Straftaten nicht geholfen hat.

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Nach einer Analyse (PDF-Datei) der polizeilichen Kriminalstatistik kommt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu dem Schluss, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung bislang bei der Aufklärung schwerer Straftaten nicht geholfen hat. Demnach registrierte die Polizei in der Zeit, in der die Vorratsdatenspeicherung hierzulande gesetzlich vorgeschrieben war, mehr schwere Delikte als zuvor. So seien 2009 über 1,42 Millionen schwere Delikte aktenkundig geworden nach 1,36 Millionen im Jahr 2007. Zudem habe die Aufklärungsrate 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 77,6 Prozent betragen, 2009 mit der Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten dagegen 76,3 Prozent.

Diese Entwicklung spiegelt sich nach Angaben des Arbeitskreises auch bei den schweren Internetstraftaten wider. Deren Zahl sei von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark angestiegen, während die Aufklärungsquote gleichzeitig von 79,8 Prozent auf 75,7 Prozent sank. Zur Definition "schwerer Straftaten" griff die Vereinigung auf die Ausführungen im einschlägigen Paragraph 100a Strafprozessordnung (StPO) zurück. Die Palette dort reicht von Hoch- und Landesverrat über Mord sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie bis hin zur Geldfälschung.

Die EU-Richtlinie, auf der das vom Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr gekippte deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruhte, will mit der Maßnahme just die "Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" erleichtern. Den Aktivisten zufolge haben sich die Brüsseler Vorgaben aber als "kontraproduktiv" und "ineffektiv" erwiesen. "Um der ausufernden Erfassung sensibler Kommunikationsdaten zu entgehen", würden "verstärkt Internetcafés, öffentliche WLAN-Zugänge, Anonymisierungsdienste, öffentliche Telefone und nicht-elektronische Kommunikation genutzt", schreibt der Arbeitskreis. Damit könnten "gezielte Überwachungsmaßnahmen" unterlaufen werden. Insgesamt würden mit der Maßnahme "einige Ermittlungen erleichtert", weit mehr aber vereitelt. Schon früher hatten die Bürgerrechtler betont, dass sich mit der Einführung der Protokollierung von Nutzerspuren 2008 die Aufklärungsrate nicht erhöht habe.

In der schwarz-gelben Koalition geht der Streit um die Protokollierung der Nutzerspuren derweil weiter. CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich warf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in der Mittelbayerischen Zeitung vor, sie verhindere die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der Kompromissvorschlag der Liberalen für ein "Quick Freeze Plus", mit dem IP-Adressen eine Woche lang von den Providern aufbewahrt und sonstige Verkehrsdaten bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf der Ermittler "eingefroren" werden sollen, sei nicht ausreichend. Die Ministerin riskiere damit ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Liberale verwies dagegen im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung darauf, dass sieben Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie gar nicht anwendeten. Zudem sei ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Direktive anhängig. Daher würden die Brüsseler Vorgaben nun überarbeitet. Ihr Konzept sei geeignet, "die berechtigten Sicherheitsinteressen mit den verbürgten Freiheitsrechten in Einklang zu bringen".

Auf dem "Digital Life Design"-Kongress in München hatten Gastgeberin Maria Furtwängler-Burda und Stephanie zu Guttenberg vom Verein Innocence in Danger erst Anfang der Woche für eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung geworben, da damit Kindesmissbrauch besser verfolgt werden könne. Diese These stützt die Untersuchung des Arbeitskreises nun aber nicht. Schon früher hatten die Bürgerrechtler betont, dass sich mit der Einführung der Protokollierung von Nutzerspuren 2008 die Aufklärungsrate nicht erhöht habe. 2007 seien ohne diese Praxis 84,4 Prozent aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornographie erfolgreich aufgeklärt worden. Diese Zahl sei im Folgejahr nicht gestiegen. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht hatte im Vorfeld ergeben, dass die Verfolgung von Straftaten im Untersuchungszeitraum 2003 und 2004 nur um 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten hätte verbessert werden können. (vbr)