Geodatendienste: Bundestag auf der Suche nach Umgangsformen

Bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Neue Medien wurden kaum konkrete Ansätze für den Umgang mit Geodaten in der Informationsgesellschaft aufgezeigt.

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Von
  • Falk Lüke

Bei einer Anhörung des Bundestagsunterausschuss Neue Medien am Montag in Berlin konnten Abgeordnete und Sachverständige nur wenige konkrete neue Ansätze für den Umgang mit Geodaten gewinnen. Während einerseits die Bedeutung geodatenbasierter Nutzungsszenarien für die Beziehung zwischen Verbraucher und Wirtschaft betont wurde, warnen andererseits Verbraucher- und Datenschützer.

"Oft wird uns nachgesagt, wir liefen hier der Zeit hier hinterher", sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Blumenthal (FDP). Diesem Eindruck wollte der Unterausschuss mit der Expertenanhörung offenkundig vorbeugen. Doch Fragen und Antworten der Anhörung beschäftigten sich, wie Brigitte Zypries (SPD) und Thomas Jarzombek (CDU) kritisierten, oft nur mit einem kleinen Ausschnitt. Konkrete Lösungen und Ansätze für den Umgang mit Geodaten in der Informationsgesellschaft konnten nur an wenigen Punkten genannt werden. So wurde die Erhebung und Verwendung von Geodaten durch staatliche Stellen in der Anhörung nicht nennenswert diskutiert.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert wies darauf hin, dass mit den funktionsreichen Smartphones insbesondere auch die Trennung zwischen Arbeit, Privatem und Freizeit aufgehoben würde. Insbesondere sei es eine Schwierigkeit, außereuropäische und innereuropäische Anbieter gleich zu behandeln: "Wir erfahren von einem Facebook oder Google nicht, wo in der Cloud diese Daten verarbeiten und wer auf diese Zugriff hat." Er kritisierte daher deutlich das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen, das die Verarbeitung der Daten von EU-Bürgern durch in den USA ansässige Firmen regeln sollte, aber stark in der Kritik steht.

Eine "rote Linie" wie sie der für den Datenschutz zuständige Bundesinnenminister vorgeschlagen hat, sei beim Datenschutzrecht nicht ausreichend, kritisierte Weichert weiter. Was fehle, seien spezifische rechtliche Regelungen für den Umgang mit Geodaten – auch wenn eine regulierte Selbstregulierung wie sie der Bitkom-Verband vorgeschlagen hatte unter Umständen hier schon einen Ansatz bieten könnte.

Verbraucherschützerin Cornelia Tausch (vzbv) sagte, dass insbesondere die im Datenschutzrecht vorgesehene Einwilligung bei mobilen Endgeräten oft an der schlichten Praktikabilität scheitere – da weder Allgemeine Geschäftsbedingungen noch Datenschutzerklärungen auf solchen Geräten ernsthaft zur Kenntnis genommen werden könnten. Sie schlug vor, dass Ansätze erarbeitet werden müssten, wie die zur Verfügung gestellten Informationen auf ein tatsächlich relevantes und smartphonekompatibles Minimum reduziert werden müssten.

Dass das Thema dem Bundestag weiter erhalten bleibt, davon gingen Sachverständige wie Experten aus. Der CDU-Abgeordnete Thomas Jarzombek betonte, dass es an der Zeit wäre, von einem "Man müsste mal, man könnte mal"-Prinzip wegzukommen und konkrete Lösungen anzugehen. Doch dass das angesichts der schnellen Entwicklungen schwierig ist, wurde ebenfalls mehrfach betont. Der Markt für Geodienste sei derzeit zwar schwer quantifizierbar, sagte Trendforscher Sebastian Metzner. Doch offensichtlich sei auch: "Spezielle Zusatzinformationen in einem spezifischen Umfeld, das schafft einen hohen Convenience-Faktor." Als Beispiele nannte er den Erfolg von Second Life und die Möglichkeit, per Augmented Reality-Anwendungen im Baumarkt zu navigieren. (vbr)