Filmstudios unterliegen erneut im Filesharing-Streit

Im Streit zwischen Vertretern der Filmindustrie und einem Internet-Provider entschied ein australisches Gericht auch im Berufungsverfahren zugunsten des Providers iiNet.

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Von
  • Dorothee Wiegand

Ein australisches Bundesgericht bestätigte jetzt ein Urteil vom 4. Februar 2010 zur Haftung eines Internet-Providers für eventuelle Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer. Im November 2008 hatten 34 Filmstudios, darunter Universal, Warner, Paramount und Fox, gegen den australischen Provider iiNet geklagt. Ihre Argumentation berief sich darauf, dass nach australischem Urheberrecht derjenige, der die Mittel für einen Verstoß bereitstellt, für die Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht werden kann.

Die Richter kamen im ersten Prozess zu dem Schluß, dass kein mittelbarer Verstoß gegen australisches Urheberrecht vorliege. Noch aus dem Gerichtssaal hatte iiNet-Chef Michael Malone das Urteil über Twitter bekanntgegeben. In der vergangenen Woche wurde nun erneut über den Fall entschieden. Die Copyright-Vereinigung "Australian Federation against Copyright Theft" (AFACT) sah Ende Februar 2010 gute Gründe, Berufung einzulegen, da iiNet nach Ansicht der Vereinigung bestehenden Möglichkeiten, Verstöße seiner Kunden zu unterbinden, nicht genutzt habe.

Mit der aktuellen Entscheidung stimmte das Gericht den Vertretern der Filmindustrie zwar zu, dass deren Rechte durch iiNet-Nutzer verletzt worden seien. Eine Mitschuld des Providers sahen jedoch zwei der drei Richter nicht. Im Urteilstext steht allerdings explizit, dass diese Entscheidung keine entgültige Klärung des Sachverhalts sei. Aus dem Urteil folge nicht notwendigerweise, dass iiNet auch künftig nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich ist. Vielmehr seien auch Umstände denkbar, unter denen der Provider in Zukunft für deren Rechtverletzungen haftbar gemacht werden könne, heißt es im letzten Absatz des Urteils.

Das erste Urteil vom 4. Februar 2010, so AFACT damals, stellte Provider unter den vollen Schutz des Gesetzes und schade so der gesamten Kreativbranche, es sei eine Bedrohung für die digitale Wirtschaft Australiens. Dieser Ansicht konnten sich die Richter in Sydney in der vergangenen Woche mehrheitlich nicht anschließen. AFACT hat nun 28 Tage Zeit, um eine erneute Klärung des Falls am High Court in Canberra, dem höchsten australischen Gericht, zu beantragen. (dwi)