Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe [Update]

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle besorgten Bürger zum Miteinreichen einer Verfassungsbeschwerde gegen die von der Bundesregierung geplante halbjährige Protokollierung der Nutzerspuren bei der Telekommunikation auf.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 496 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle besorgten Bürger zur "Sammelklage" beim Bundesverfassungsgericht gegen die von Berlin geplante halbjährige "Totalprotokollierung" der elektronischen Nutzerspuren auf. Auf der Website der Bürgerrechtsvereinigung findet sich seit dem heutigen Mittwoch ein Meldeformular. Dort kann man sich für den Fall der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung für einen Gang nach Karlsruhe vormerken lassen; die Initiatoren sehen einem "eklatanten Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" durch die vom Bundesjustizministerium vorbereitete Einführung einer Pflicht für Provider, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufzubewahren.

Streng genommen handelt es sich aus juristischer Sicht bei der im deutschen Recht so nicht vorgesehenen "Sammelklage" um eine "normale" Verfassungsbeschwerde, die allerdings von vielen Personen gemeinsam erhoben werden soll. Einen solchen Weg gingen unter anderem bereits erfolgreich die Gegner des großen Lauschangriffs, nur dass der Arbeitskreis in diesem Fall eine noch deutlich größere Beteiligung an der Aktion anstrebt. "Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig", erklärt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath von der Bürgerrechtsvereinigung. Das vom Justizministerium geplante und vom Bundestag in Grundzügen bereits im Vorfeld begrüßte Vorhaben zur Überwachung der Telekommunikation der ganzen Bevölkerung sei aber ebenfalls einzigartig.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wolle "vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden", führt Bendrath weiter aus. "Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten."

An der vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jeder Telekommunikationsnutzer beteiligen. Gesondert "ausweisen" sollen sich einerseits so genannte Berufsgeheimnisträger wie Seelsorger, Anwälte oder Journalisten und andererseits Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die von der im Raum stehenden pauschalen Überwachungsmaßnahme besonders betroffen wären. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht soll der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied im Verein "RAV – Anwält/innen für Menschenrechte" ist.

Mit dem Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner und dem Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy unterstützen bereits zwei prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. "Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können", wendet sich Gusy gegen die Vorratsdatenspeicherung. "Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis gegen die Rundumüberwachung, der die 142 Seiten umfassende Vorlage (PDF-Datei) für die Verfassungsbeschwerde mit ausgearbeitet hat, spricht ebenfalls von einem absehbaren "eklatanten Verfassungsverstoß". Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass "eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis" Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten sei.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Informationen über den E-Mail-Versand nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen in Form von Flatrates kann eine Speicherung zudem gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nach der Klage eines Nutzers gegen T-Online bisher gänzlich vermieden werden. Die von dem zur Deutschen Telekom gehörigen Zugangsanbieter inzwischen an den Tag gelegte Praxis, Verbindungsdaten bei Flatratenutzung nach einigen Tagen zu löschen, ist laut Breyer noch immer bedenklich. Gesetzlich vorgeschrieben sei eine Vernichtung der elektronischen Spuren "sofort nach Verbindungsende".

Update:
Kosten für den Anwalt, das Gericht oder insgesamt das mögliche Verfahren fallen für Interessenten, die sich für die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vormerken, gegenwärtig und auch bei tatsächlicher Einreichung der Klage nicht an. Dies bestätigte Starostik gegenüber heise online und dem Bürgerrechtsverbund noch einmal gesondert: "Durch eine Kostenübernahmeerklärung" sei demnach gesichert, dass den beteiligten Bürgern "keine Kosten aus der Vollmachtserteilung entstehen". Die Kostenfreiheit wird auf der eigentlichen Vollmacht laut dem Arbeitskreis nur deshalb nicht erwähnt, da diese im Fall der Beschwerdeeinreichung im Original an das Verfassungsgericht geht. Für dieses sei eine entsprechende Vereinbarung, die sich notfalls auf einem Beiblatt noch einmal gesondert festhalten lasse, aber unerheblich.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)