Kartellamt kritisiert Banken-AGB

Die Muster-AGB des Zentralen Kreditausschusses verbieten Bankkunden, ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking auf bankfremden Internet-Seiten einzugeben. Das behindert nach Meinung des Bundeskartellamts den Wettbewerb.

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Von
  • Axel Kossel

In einem Rechtsstreit zwischen den Bezahldiensten Giropay und Sofortüberweisung.de hat das Bundeskartellamt eine Bewertung zu den Muster-AGB des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) für Banken und Sparkassen abgegeben. Demnach behindern Regeln, nach denen Kunden ihre PIN und TANs nur auf von ihrem Kreditinstitut zugelassenen Seiten eingeben dürfen, den Wettbewerb mit Online-Bezahldiensten wie Sofortueberweisung.de, die diese Daten zur bankunabhängigen Abwicklung von Online-Zahlungen verwenden.

Das Kartellamt widerspricht dem Standpunkt des ZKA, dass diese Regeln notwendig sind, um die Sicherheit beim Online-Banking zu gewährleisten. Dazu seinen auch "mildere Mittel" geeignet, erklärte der Sprecher des Amts Kay Weidner gegenüber heise online. Unabhängig von dem Gerichtsverfahren betreibe das Kartellamt auch ein Verwaltungsverfahren gegen den ZKA und warte nun auf dessen Vorschläge.

Der ZKA betonte in einer ersten Reaktion, dass die Sicherheit des Online Banking ein hohes Gut sei und im gemeinsamen Interesse von Kreditinstituten und ihren Kunden liege. Die sachgerechte Verteilung der Sorgfaltspflichten zwischen Kunde und Kreditinstitut sei ein Kernstück der Sicherheit beim Online-Banking. Hohe Sicherheitsstandards müssten auch in einem veränderten Marktumfeld ihre Geltung behalten. Die deutsche Kreditwirtschaft trete aber auch für faire Wettbewerbsbedingungen ein. Der ZKA werde die Stellungnahme des Bundeskartellamts eingehend prüfen und den Dialog mit dem Amt fortsetzen.

Der Bezahldienst Giropay, an dem die Postbank, die Sparkassen und die Volksbanken Raiffeisenbanken beteiligt sind, hatte Anfang 2010 gegen Payment Network geklagt, den Betreiber von Sofortueberweisung.de. Er warf dem Mitbewerber unlauteren Wettbewerb vor, da dessen System viele Bankkunden zu Verstößen gegen die Banken-AGB zwinge. Sofortueberweisung.de fragt Bankleitzahl, Kontonummer, PIN und TAN ab, um damit die Online-Zahlung per Überweisung vom Konto des Auftraggebers abzwickeln. Klappt die Überweisung, erhält der Verkäufer von Sofortueberweisung.de eine Zahlungsgarantie und kann die Ware sofort versenden. (ad)