Fortsetzung im Patentstreit um Browser-Plug-ins

In Washington beginnt heute die Berufungsverhandlung im Streit zwischen Microsoft und Eolas -- wegen Patentrechtsverletzung war der Software-Multi im vergangenen Jahr zu einer Strafzahlung von 565 Millionen US-Dollar verurteilt worden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Vor dem US-Berufungsgericht in Washington wird am heutigen Donnerstag der Patentstreit zwischen Eolas Technologies und Microsoft fortgesetzt. Ein Bezirksgericht hatte den Software-Multi im August 2003 zu einer Strafzahlung von 521 Millionen US-Dollar verurteilt, weil Microsoft ein Patent Eolas zum Einbetten von Plug-ins oder Applets in Webseiten verletzt haben soll. Microsoft wurde zudem aufgefordert, Änderungen am Internet Explorer vorzunehmen. Später wurde die Geldstrafe sogar auf 565 Millionen US-Dollar erhöht.

In der Berufungsverhandlung will Microsoft US-Medien zufolge darlegen, dass dem Bezirksgericht bei der Untersuchung des Falls zahlreiche Fehler unterlaufen sind. So sollen den Geschworenen wichtige Beweise zur Beurteilung des Stands der Technik (Prior Art) vorenthalten worden sein. Nach der Prior-Art-Regelung ist ein Patent ungültig, wenn vor seiner Einreichung beim Patentamt die beschriebenen Techniken bereits anderweitig genutzt wurden.

Microsoft gibt an, die Einbettung von interaktiv ausführbarem Programmcode in Web-Dokumente sei bereits mit dem von Perry Pei-Yuan Wei entwickelten Web-Browser Viola im Dezember 1992 Standard gewesen. Michael Doyle, Gründer und Inhaber von Eolas Technologies, will die Idee hingegen 1993 zusammen mit zwei Mitarbeitern an der University of California (UC) in San Francisco entwickelt haben. Im Oktober 1994 hatte die Universität Patentschutz dafür beantragt, der 1998 gewährt wurde. Später wurde das Patent an das UC-Spin-off Eolas Technologies übertragen.

Außerdem, so Microsoft, sei die Strafsumme vom Bezirksgericht falsch berechnet worden -- wenn der Konzern überhaupt Strafe wegen der Verletzung eines US-Patents zahlen müsse, dann dürfe diese nur auf der Grundlage von in den Vereinigten Staaten erzielten Umsätzen berechnet werden. Das Bezirksgericht hingegen hatte bei der Geldstrafen-Festsetzung auch internationale Umsätze Microsofts mit berücksichtigt. Folgt das Berufungsgericht Microsoft zumindest in diesem Punkt, könnte sich die Schadenersatzzahlung an Eolas Technologies auf 100 bis 200 Millionen US-Dollar reduzieren.

Unterstützung erhält Microsoft unterdessen vom US-Marken- und Patentamt. Die Behörde kam nach einer Prüfung im Frühjahr dieses Jahres zu dem Schluss, das Patent hätte wegen Prior Art, die durch die HTML-Definitionen gegeben sei, erst gar nicht zugeteilt werden dürfen, und hob das Patent vorläufig auf. Einsprüche Eolas gegen die Patentamts-Entscheidung wurden bislang abgelehnt. (pmz)